Job für die Weihnachtsferien

Ferienjobs: Diese Regeln und Gesetze musst du beachten

von Sebastian Fiebrig

Du bist knapp bei Kasse und möchtest dir in den Ferien gerne etwas dazu verdienen? Wir sagen dir, auf welche Regeln und Gesetze du bei Ferienjobs achten musst.

Du bist knapp bei Kasse und möchtest die bevorstehenden Ferien gerne nutzen, um dir ein bisschen was dazu zu verdienen? Dann nutze die Zeit, dich nach einem passenden Job umzusehen. Denn nicht für alle Schülerinnen und Schüler gelten dieselben Regeln bei Ferienjobs. Oft gibt es Altersgrenzen, und natürlich sind auch die Verdienstmöglichkeiten von Job zu Job verschieden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt fest, ab wann du welchen Job ausüben darfst. Zaster hat für dich eine Übersicht mit den wichtigsten Altersregelungen und Verdienstmöglichkeiten für Schüler erstellt. Die wichtigsten Grundlagen für deinen zukünftigen Ferienjob findest du hier:

Ab 13 Jahren – leichte Arbeiten zwischen 8.00 und 18.00 Uhr mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten

Hunde-, Katzen oder Babysitter

Eine Tätigkeit, bei der du auf Tiere oder Kinder aufpasst, darfst du bereits ab dem vollendeten 13. Lebensjahr übernehmen. Diese Jobs werden meist von Privatpersonen angeboten, die du online findest. Viele Suchende veröffentlichen ihr Angebot auf Ebay-Kleinanzeigen oder Haushelden.de. Ein realistischer Lohn für eine solche Aufgabe sollte zwischen sechs und neun Euro pro Stunde liegen. Wie viel du konkret bekommst, hängt von der jeweiligen Absprache zwischen dir und den Leuten ab, die deine Dienste in Anspruch nehmen möchten.

Zeitungen und Prospekte austragen

Zeitungen oder Prospekte darfst du ab dem vollendeten 14. Lebensjahr austragen. Oft findest du solche Jobs im Internet oder auch in Aushängen in Supermärkten. Hier wird in der Regel pro zugestelltem Exemplar berechnet, der Betrag liegt zwischen zwei und vier Cent pro Zeitung oder Prospekt. Bei 500 eingesteckten Zeitungen sind das etwa 10 bis 20 Euro pro Tag. Die Exemplare, die du verteilen sollst, bekommst du entweder nach Hause zugestellt oder kannst sie bei deinem Arbeitgeber abholen. Danach gilt es, eine zuvor festgelegte Tour abzuarbeiten. Deine Route hängt allerdings maßgeblich davon ab, ob du als Zusteller oder Verteiler arbeitest. Beim Zustellen bekommst du eine Liste mit einzelnen Adressen, die du abklappern musst. Beim Verteilen musst du alle Haushalte im dir zugeteilten Gebiet mit Material versorgen.

Nachhilfe geben

Eine Tätigkeit, die du bequem zu Hause erledigen kannst, und die dir vielleicht sogar noch neue Freunde oder Bekannte bringt, ist Nachhilfeunterricht. Auch diesen Job darfst du bereits ab dem vollendeten 13. Lebensjahr ausführen. Wie viel du verdienst, hängt auch hier wieder von der Absprache zwischen dir und dem Auftraggeber ab. Aber ein Minimum von 7 Euro pro Stunde sollte auf jeden Fall drin sein. Der Jackpot ist es natürlich für dich, wenn du etwa Englisch als zweite Muttersprache sprichst oder dir auch schwierige Matheaufgaben von Natur aus liegen. Dann benötigst du extrem wenig Vorbereitungszeit auf die Nachhilfestunden.

Ab 15 Jahren – insgesamt vier Wochen pro Jahr Vollzeitjobs in Betrieben und Unternehmen

Regale auffüllen

Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr darfst du erstmals in Betrieben arbeiten und zum Beispiel in einem Supermarkt, an einer Tankstelle oder in einem Klamotten-Laden Regale auffüllen. Da du hier komplette Achtstundentage, bzw. 40-Stunden-Wochen absolvieren darfst, liegt dein Tagesverdienst beim derzeit gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro/Stunde für acht Stunden Arbeit bei 73,52 Euro. Aber Achtung: Du darfst pro Jahr maximal vier 40-Stunden-Wochen absolvieren.

Ablage im Büro

Dieser Job ist eine der vermutlich bequemsten Ferienjob-Varianten. Du kannst diese Tätigkeit im Sitzen in einem Büro ausführen. Meist musst du hierfür aber nicht acht Stunden pro Tag in der Firma anwesend sein, sondern nur drei bis vier Stunden pro Nachmittag oder Vormittag. So sind deine Tage nur halbtags mit Arbeit verplant und du hast genug Zeit für deine Hobbys und Freunde. Beim aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro/Stunde würdest du bei einem Vierstunden-Tag 36,76 Euro pro Arbeitstag verdienen.

Erntehelfer

Dieser Job ist zwar anstrengend, aber oftmals gut bezahlt. Gerade kleinere Landwirtschaftsbetriebe in ländlichen Gegenden freuen sich über fleißige Erntehelfer und entlohnen oft mit mehr Geld als nur dem gesetzlich geltenden Mindestlohn. Manchmal kannst du zehn oder sogar elf Euro für dich rausschlagen. Wie viel du genau verdienen kannst, musst du allerdings wieder mit deinem Arbeitgeber absprechen. Dennoch gilt auch hier, dass du nicht mehr als maximal vier Vierzig-Stunden-Wochen pro Jahr ableisten darfst.

Verkaufen

Wenn du im gesetzlichen Rahmen von maximal vier Vierzig-Stunden-Wochen pro Jahr bleibst, darfst du während deiner Ferien auch leichte Verkaufstätigkeiten, zum Beispiel in einer Eisdiele oder beim Bäcker übernehmen. Kleinere Beträge, die sich im Bereich von bis zu fünf Euro abspielen, solltest du easy im Kopf ausrechnen können. Auch wenn dir meist eine Registrierkasse hilft, macht schnelles Kopfrechnen eine effiziente und schnelle Abwicklung der Kunden möglich.

Ab 18 Jahren – Akkord- und Nachtarbeit sind erlaubt

Kellern in der Disco und Schichtdienst

Ab deinem vollendeten 18. Lebensjahr darfst du auch nachts, sowie im Schichtdienst arbeiten. Das ist etwa in Fabriken der Fall. Auch wenn du noch zur Schule gehst, gelten für dich bezüglich der Arbeitszeiten rein arbeitsrechtlich gesehen keine anderen Regeln als für Leute, die nicht mehr die Schulband drücken. Wie viel du pro Tag verdienst, hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab. Wenn du es clever anstellst, kannst du mehr für dich rausschlagen als 9,19 Euro Mindestlohn. Ansonsten solltest du immer bedenken, dass nachts arbeiten anstrengend ist und dich aus deinem Tages-Rhythmus wirft. Wenn du in den Ferien tagsüber für eine anstehende Klausur lernen willst, ist ein Nacht-Job vielleicht nicht immer das Mittel der Wahl, auch wenn vielleicht ein Nachtzuschlag winkt.

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ein Artikel von
Sebastian Fiebrig
Sebastian Fiebrig ist mehrfach ausgezeichneter Blogger und Podcaster. Und vor allem auch Vater, der sich ständig fragt, ob er bei der Erziehung in Geld-Dingen alles richtig macht.