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GESETZE UND VERBRAUCHER

Neue Gesetze und Verbraucherhinweise: Das ändert sich im Dezember

von Zaster Redaktion

Auch im Dezember ändert sich wieder einiges da draußen. ZASTER verrät dir, was sich im letzten Monat diesen Jahres ändert und was du sonst noch beachten musst.

Kontopfändung

Künftig wird es einem Girokontoinhaber möglich sein, das Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Dieses „P-Konto“ bietet einen automatischen Pfändungsschutz von 1260 Euro pro Monat.  Gerade für Eltern, die eine Familie versorgen müssen, kann dieses neue Modell besonders hilfreich sein, so wird es jenen Personen in Zukunft möglich sein, monatlich zusätzlich 471,44 Euro für die erste und 262,65 Euro für die zweite bis maximal fünfte Person gegen Pfändungen schützen lassen.

Diese neue Regelung ist besonders verbraucherfreundlich ausgestaltet, so wird Kunden ein Anspruch auf Umgestaltung des Kontos gewährt, den sie gegenüber ihrer Bank geltend machen können. Laut dem Bankenverband ist die Umwandlung zudem kostenfrei.

Des weiteren bleibt ein nicht verbrauchter Teil des Freibetrags auch in den nächsten drei Monaten geschützt. Bis dato konnte man das Geld nur einmal auf den Folgemonat übertragen. „So kann jetzt beispielsweise das Geld für größere Anschaffungen gespart werden“, betont die Verbraucherzentrale NRW.

Bahnfahren

Pünktlich zum Weihnachtsmonat gibt es außerdem ein kleines Geschenk für alle Pendler da draußen. Denn ab dem 12. Dezember tritt der neue Fahrplan der Bahn in Kraft. So wird es künftig beispielsweise drei neue Sprinter-Verbindungen zwischen Berlin und Köln geben, und zwar ohne Zwischenhalt. Doch wer die Bahn kennt, der weiß auch, dass mit jeder guten Nachricht mindestens eine schlechte Nachricht kommt. So werden ab Dezember die Preise erneut steigen: Bahncards und Flextickets im Fernverkehr kosten 2,9 Prozent mehr, Spar- und Supersparpreise bleiben hingegen gleich.

Privatsphäre im Internet

Wir alle wissen: Das Internet vergisst nichts. Umso besser, dass ab dem 1. Dezember das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien in Kraft treten wird. Dieses soll unsere Privatsphäre in der digitalen Welt noch besser schützen. Es regelt den Umgang mit Cookies und setzt zudem eine wirksame Einwilligung des Users voraus. Des weiteren enthält das Gesetz Regelungen über den digitalen Nachlass.

Langsames Internet

Deutschland und das Internet, das es sich hierbei nicht zwingend um eine Erfolgsgeschichte handelt dürfte hinlänglich bekannt sein. Eventuell wird sich diese Misere in der Zukunft jedoch zumindest in Teilen erledigen. So wird am 01. Dezember das modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft treten, welches Kundinnen und Kunden künftig mit zahlreichen verbraucherfreundlichen Änderungen den Rücken stärken wird. So müssen Kunden beispielsweise nur noch für die Internetgeschwindigkeit bezahlen, die de facto bei ihnen ankommt. Das dafür nötige Messungstool der Bundesnetzagentur wird in seiner überarbeiteten Fassung jedoch erst Mitte Dezember zur Verfügung stehen.

Kürzere Vertragsverlängerung

Häufig werden Verbraucher durch lockende Angebote mit langen Vertragslaufzeiten gebunden. Diese teils widrigen Methoden bleiben leider aucgh in Zukunft erlaubt. Doch ab sofort ist es Anbietern nicht mehr gestattet einen Vertrag bei nicht fristgerechter Kündigung mal eben um ein Jahr zu verlängern. In Zukunft gilt: In der Vertragsverlängerung ist eine monatliche Kündigung möglich.

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Zaster Redaktion
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