OKTOBER 2020

Neue Gesetze: Das ändert sich im Oktober

von Marcus Lucas

Der Oktober kommt und mit ihm stehen wieder ein paar neue Gesetze und Regelungen vor der Haustür. ZASTER verrät Dir, was sich im Herbstmonat ändert.

1
Höhere Zuschüsse für Zahnarztkosten

Wenn du pflichtversichtert bist und dein Bonusheft zeigt, dass du regelmäßig beim Zahnarzt warst, dann erstattet dir die Krankenkasse ab Oktober bis zu 75 Prozent der Kosten von zahnärztlichen Behandlungen.

Und für Kronen, Brücken oder Zahnprothesen übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent.

2
Weniger kostenfreie Coronatests für Reisende

Die kostenlosen Corona-Tests für alle Reiserückkehrer nach Deutschland werden zurückgefahren. Die Testzentren an Autobahnen und Hauptbahnhöfen werden schließen. „Für die Urlaubszeit war es wichtig, möglichst alle Reisende auf das Corona-Virus zu testen. Mit Blick auf Herbst und Winter konzentrieren wir die Tests jetzt wieder stärker aufs Inland“, sagt Gesundheitsminister Jens Spahn.

An Flughäfen sollen sich Reiserückkehrer allerdings weiterhin testen lassen können.

Die Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern noch zum 1. Oktober abgeschafft werden. Für solche Reisenden soll wieder ausschließlich die Quarantäne-Regelung gelten. Die 14-tägige Quarantäne soll man nur dann vorzeitig verlassen dürfen, wenn ein frühestens fünf Tage nach der Einreise gemachter Test negativ ausfällt.

Für die Quarantäne muss kein Urlaub genommen werden. Bereits Ende August äußerte sich ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums zu dem Thema: „Der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben. Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten.“

3
Teil 2 des Kinderbonus kommt

Nachdem bereits Anfang September die Auszahlung des 300-Euro-Kinderbonus mit 200 Euro pro Kind begonnen hat, folgenden die restlichen 100 Euro nun im Oktober.

Der Anspruch auf diesen Corona-Bonus gilt für jedes Kind, das in diesem Jahr kindergeldberechtigt ist oder war. Das schließt jedes Kind mit ein, das bis zum 31. Dezember 2020 auf die Welt kommt, sowie auch die Kinder, deren Kindergeldanspruch im Laufe dieses Jahres erloschen ist.

4
Achtung, Zeitumstellung!

Kein neues Gesetz, aber beachten solltest du den Anfang der Winterzeit trotzdem: In der Nacht von Samstag, 24.10., zum Sonntag, 25.10., werden die Uhren von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.

Genau, du kannst in dieser Nacht also eine Stunde länger schlafen!

ein Artikel von
Marcus Lucas