NEUE REGELN

Neue Gesetze: Das ändert sich im März

von Philipp Grabowski

Der März kommt und mit ihm stehen wieder einige neue Gesetze und Regelungen vor der Haustür. ZASTER verrät Dir, was sich im ersten Frühlingsmonat ändert und was Du sonst noch beachten musst.

1
Mehr Sicherheit beim Online-Kauf

Ab dem 15. März werden Online-Käufe sicherer, denn ab diesen Datum muss bei jeder Kreditkartenzahlung im Internet ein weiterer Schritt beachtet werden, damit die Zahlung freigegeben werden kann. Nun ist laut einer neuen europäischen Richtlinie für Online-Käufe eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für das Shoppen per Kreditkarte im Netz notwendig.

2
Friseure dürfen wieder öffnen

Monatelang waren Friseurbesuche nicht gestattet, doch ab 01. März ist der Gang zum Haarkünstler des Vertrauens wieder erlaubt. Kunden dürfen dann jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den Salon eintreten und müssen eine FFP2-Maske tragen. Wartende Kunden müssen sich außerhalb der Betriebsräume aufhalten.

3
Elektrogeräte bekommen neue Labels

Bislang wurde der Stromverbrauch von neuen Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen mit Plus-Klassen wie „A+++“ ausgezeichnet. Ab März soll damit Schluss sein und fortan auf eine Skala von A bis G gesetzt werden. Durch diese Änderungen sollen auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Elektrogeräte steigen.

4
Anspruch auf Baukindergeld sichern

Familien mit Kindern und Bauwunsch werden aktuell durch das sogenannte Baukindergeld finanziell unterstützt. Das Prinzip ist kinderleicht: Wer derzeit einen einen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten hat, kann pro Kind einen Zuschuss von etwa 12.000 Euro einstreichen. Hierfür muss ein Online-Antrag bei der KfW ausgestellt werden, doch ist Eile angesagt: Die Ansprüche können nur noch bis Ende März geltend gemacht werden.

5
Heckenschneiden wird verboten

Ab dem 01. März dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz keine Hecken und Gebüsche geschnitten werden. Durch dieses bis zum 30. September gültige Gesetz soll der Tierschutz gestärkt werden, da so Lebensräume von Vögeln geschützt werden.

6
Telefonische Krankschreibungen verschwinden

Derzeit erhält man im Corona-Lockdown eine Krankschreibung ohne persönlichen Besuch ganz einfach am Telefon. Diese Regelung zur elektronischen Krankschreibung läuft nur noch bis zum 31. März.

7
Neue Corona-Regeln

Durch die aktuellen Regeln zum Corona-Lockdown müssen viele Unternehmen wie Restaurants oder Fitnessstudios geschlossen bleiben. Die derzeitigen Vorgaben gelten bis zum 07. März, doch bereits vier Tage zuvor diskutieren die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten über eine Anpassung der Maßnahmen zum Leben während der Corona-Pandemie. Als Richtwert für Lockerungen im Corona-Lockdown gilt die angestrebte 7-Tages-Inzidenz-Grenze von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner.

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Philipp Grabowski