NEUE REGELN

Neue Gesetze: Das ändert sich im Mai

von Philipp Grabowski

Der Mai kommt und mit ihm stehen wieder einige neue Gesetze und Regelungen vor der Haustür. ZASTER verrät Dir, was sich im Frühlingsmonat ändert und was Du sonst noch beachten musst.

Der Mai kommt und mit ihm stehen wieder einige neue Gesetze und Regelungen vor der Haustür. ZASTER verrät Dir, was sich im Frühlingsmonat ändert und was Du sonst noch beachten musst.

1
Höherer Mindestlohn in Handwerksberufen

Für Angestellte im Handwerk bedeutet der Mai mehr Zaster auf dem Konto, denn: Ab dem fünften Kalendermonat steigt der Mindestlohn!

Ungelernte erhalten künftig mindestens 11,40 Euro die Stunde; Gesellen einen Stundenlohn von mindestens 13,80 Euro.

2
Support für Windows 10 wird eingestellt Corona-Bonus

Millionen Rechner in Deutschland laufen mit dem Betriebssystem Windows und ein Großteil entfällt auf die Version „Windows 10“. Ab Mai blicken Nutzer, deren PC mit der Version „Windows 10, Version 1909“ in die Röhre. Also: Noch fix ein Back-Up erstellen und ein Funktionsupdate durchführen, damit die Sicherheitsgarantie nicht verfällt.

3
Auszahlung vom Corona-Kinderbonus

Auch Kinder sind selbstverständlich von der Corona-Pandemie betroffen. Die Bundesregierung beschloss daher zusätzliche Unterstützung mit einem sogenannten Kinderbonus. Diese Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro wird im Mai neben dem normalen Kindergeld an Familien überwiesen.

4
Kinderspielzeug wird noch weniger gesundheitsschädlich

Diese Nachricht klingt wahrscheinlich wie Musik in den Ohren von Eltern: Ab dem 21. Mai tritt nämlich eine neue Spielzeugrichtlinie in Kraft, die dafür sorgen soll, dass Kinderspielzeug noch weniger unbedenklich für die Gesundheit sein soll.

Für die Leser, die es genauer wissen wollen: Es handelt sich bei dem Gesetz um die Begrenzung der Migrationsgrenzwerte für Aluminium und Formaldehyd in der Verarbeitung und Produktion von Spielzeugen.

5
Mehr Lohn für Maler und Lackierer

Nicht nur die Temperaturen gehen im Frühlingsmonat Mai normalerweise allmählich hoch, sondern auch der Mindestlohn für Maler und Lackierer. So erhalten Facharbeiter dieser Berufsgruppen nach zwei Jahren Berufstätigkeit mehr Geld. Ungelernte Arbeitnehmer erhalten mit dem „Mindestlohn I“ künftig 11,40 Euro pro Stunde; gelernte Arbeitnehmer 13,80 Euro für 60 Minuten Arbeit.

6
Comdirect streicht kostenloses, bedingungsloses Konto

Bestandskunden der Comdirect über 27 Jahren müssen stark sein: Ab Mai müssen Kunden eine monatliche Gebühr von 4,90 Euro entrichten, sofern sie nicht mindestens einer der folgenden drei Kriterien erfüllen. Kostenlos wird es somit nur noch bei einem monatlichen Zahlungseingang von mindestens 700 Euro, drei Zahlungen bei dritten Zahlungsdienstleistern wie Google Pay oder Apple Pay oder mindestens eines Aktienhandels.

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Philipp Grabowski