Geld und Liebe

Die fünf größten Geld-Irrtümer in der Ehe

von Nils Matthiesen

Eine Ehe bringt immer steuerliche Vorteile – einer der größten Geld-Mythen unserer Zeit. Aber bei weitem nicht der einzige. ZASTER klärt auf.

Was es rechtlich und finanziell bedeutet, verheiratet zu sein, wissen viele nicht. Die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ klären in der Ausgabe 8/2020 auf, was Partner vor dem Bund fürs Leben bedenken sollten. Wir stellen Dir die fünf geläufigsten Irrtümer vor:

1
Die Ehe bringt steuerliche Vorteile

Nicht unbedingt. Sicher hast du schon einmal von „Ehegattensplitting“ gehört. Das heißt so, weil die Finanzämter die Einkommen der Eheleute zusammenzählen, dann durch 2 teilen (also „splitten), beide Personen jeweils einzeln versteuern und letztendlich addieren. Wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen, bringt das keinen Vorteil. Anders sieht die Sachlage hingegen bei unterschiedlich hohen Einkommen aus. Ist das der Fall, zahlen sie weniger Steuern als ein unverheiratetes Paar. Denn der Besserverdienende profitiert von einem niedrigeren Prozentsatz vom Einkommen. Am größten fällt der Splittingvorteil aus, wenn Einer allein viel verdient und der andere überhaupt nichts. In diesem Fall ist die Steuerklassenkombination III / V sinnvoll. Allerdings muss dann der Geringverdienende eine bittere Pille schlucken und besonders viele Abzüge verkraften. Zudem ist mit dieser Steuerklassenkombination einer Steuererklärung Pflicht.

2
Ehepartnern gehört alles gemeinsam

Nein, Ehepartner gehört nicht automatisch alles gemeinsam. Die Dinge, die du und dein Partner in die Ehe mitbringen, gehören euch anschließend weiterhin. Das Gleiche gilt für Dinge, die du als verheirateter Mensch unter deinem Namen kaufst. Das gilt nur dann nicht, wenn ihr einen Ehevertrag aufsetzt und darin Gütergemeinschaft vereinbart. In diesem Fall wird alles Erworbene zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Eheleute.

3
Partner haften gemeinsam für Schulden

Nicht korrekt. Durch die Eheschließung haftest du nicht automatisch für die Schulden, die dein Partner in die Ehe mitbringt. Das Gleiche gilt für Schulden, die dein Partner im Laufe der Ehe macht. Ausnahme: Ihr nehmt gemeinsam einen Kredit auf, etwa für einen Haus- oder Wohnungskauf. In diesem Fall haftet ihr beide als Gesamtschuldner.

4
Du darfst nur mit Zustimmung deines Ehepartners etwas verkaufen

Ebenfalls nicht richtig. Generell kannst du verkaufen, was du willst – auch in einer Ehe. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn du etwas verkaufen willst, dass einen großen Teil deines Vermögens ausmacht, etwa eine Immobile, muss das dein Ehepartner abnicken.

5
Wenn dein Ehepartner stirbt, bekommst du alles

Das ist fast nie der Fall. Du oder dein Ehepartner erben nur dann (fast) alles, wenn ihr euch gegenseitig im Testament zum Alleinerben erklärt habt. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGH) festgelegt ist. Demnach genießen Ehe- und eingetragene Lebenspartner zwar ein spezielles gesetzliches Erbrecht, überdies erben aber auch Kinder, Enkel oder Urenkel. Sprich: Der Partner bekommt eine Hälfte, die Kinder die andere. Gibt es keine Kinder, kommen als Erben sogar die eigenen Eltern oder Geschwister in Betracht.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.