Worum es geht
Union und SPD wollen, dass Menschen möglichst früh privat fürs Alter sparen. Die Frühstartrente ist ihr Instrument dafür. Laut Gesetzentwurf soll die private Vorsorge helfen, „den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern“. Das SPD-geführte Finanzministerium sieht in breit gestreuten Aktienanlagen erhebliche Chancen für den Vermögensaufbau und rechnet bei langfristiger Strategie mit hohen Renditen. Klar ist dabei: Die Frühstartrente soll die gesetzliche Rente ergänzen, nicht ersetzen. An kapitalgedeckter Vorsorge gibt es unabhängig davon grundsätzlich Kritik, unter anderem, weil die Aktienmärkte immer wieder schwanken.
So soll das Modell funktionieren
Für jedes Kind, das in Deutschland zur Schule geht, zahlt der Staat zehn Euro pro Monat in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein – vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Über die gesamte Zeit kommen so 1.440 Euro pro Kind zusammen. Das Depot richten die Eltern bei privaten Anbietern ein; wenn es die finanziellen Möglichkeiten hergeben, können sie bis zu einer bestimmten Höhe zusätzlich einzahlen.
Legen die Eltern kein Depot an, springt der Staat ein: Dann investiert die Bundesbank das Fördergeld am Kapitalmarkt. Der Gedanke dahinter ist, dass alle Kinder und Jugendlichen etwas von der Frühstartrente haben – unabhängig davon, ob ihre Eltern Zeit und Geld für private Vorsorge aufbringen können. Wird später doch noch ein Depot eröffnet, oder übernehmen die Kinder das nach dem 18. Geburtstag selbst, kann das angesparte Geld dorthin fließen. Auch nach dem 18. Geburtstag lässt sich weiter einzahlen oder das Guthaben in einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen.
Welche Produkte infrage kommen
Gefördert werden Verträge, die den Kriterien des sogenannten Standarddepot-Vertrags Altersvorsorge entsprechen. Finanzdienstleister, die im Rahmen der geförderten Altersvorsorge Verträge anbieten, müssen dieses Standardprodukt ebenfalls im Angebot haben. Die Kosten dürfen höchstens ein Prozent betragen – gemeint sind etwa Verwaltungs- und Vertriebskosten, die die Rendite schmälern. Welchen Anbieter Eltern wählen, bleibt ihnen überlassen.
Steuern und Auszahlung
Während der Ansparphase fallen auf die Erträge keine Steuern an. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital nach dem 65. Geburtstag. In der privaten Altersvorsorge gilt generell die nachgelagerte Besteuerung: Erst mit Beginn der Auszahlungsphase wird besteuert.
Wer profitiert – und wann es losgeht
Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, also Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Ab dem kommenden Jahr kommt jeweils der nächste Jahrgang Sechsjähriger dazu. Für frühere Geburtsjahrgänge ist keine Förderung geplant.
Bislang liegt lediglich ein Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium vor, das sich in den kommenden Wochen mit den anderen Ministerien abstimmen wird. Bevor die Pläne den Bundestag erreichen, ist noch ein Kabinettsbeschluss nötig. Eigentlich hatte Schwarz-Rot die Frühstartrente laut Koalitionsvertrag schon Anfang 2026 einführen wollen; nun soll das Vorhaben im Laufe des Jahres gesetzlich geregelt werden. Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnen.
Infobox: Die wichtigsten Fakten
- Förderung: 10 Euro pro Monat vom Staat, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
- Gesamtsumme: 1.440 Euro pro Kind
- Start: Geburtsjahrgang 2020, danach jeweils der nächste Jahrgang Sechsjähriger; für frühere Jahrgänge ist keine Förderung geplant
- Depot: von den Eltern bei privaten Anbietern; eigene Einzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe möglich
- Ohne Depot: Die Bundesbank legt das Fördergeld am Kapitalmarkt an, eine spätere Übertragung ist möglich
- Kosten: maximal ein Prozent beim Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge
- Steuern: keine Steuern in der Ansparphase, Auszahlung nach dem 65. Geburtstag, nachgelagerte Besteuerung
- Stand: Gesetzentwurf des Finanzministeriums; Abstimmung mit den anderen Ministerien und Kabinettsbeschluss stehen noch aus, Förderung soll rückwirkend ab 1. Januar 2026 gelten
Quelle: tagesschau