Wetten, dass du es noch nie genutzt hast?

So findest du raus, was deine Kollegen verdienen

von Helene Rose

Das Entgelttransparenzgesetz macht es möglich: Dank ihm kannst du rauskriegen, was deine Kollegen verdienen! Eine aktuelle Untersuchung zeigt jedoch, dass kaum jemand diese Regelung nutzt. Doch auch du könntest davon profitieren. ZASTER sagt dir, was genau dieses Gesetz bedeutet.

Was hat es damit auf sich?

Das Ganze ist eigentlich schnell erklärt: Das Gesetz mit dem klangvollen Namen gibt Angestellten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht, Auskunft über die Gehälter von Kollegen in ähnlichen Positionen zu bekommen. Mit dem Gehältervergleich soll die Gender-Pay-Gap, also die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen, transparenter und im Idealfall geschlossen werden.

So kriegst du raus, was deine Kollegen verdienen

Wenn du denkst, dass du zu wenig verdienst und dein Gehalt mal mit den Gehältern deiner Kollegen vergleichen willst, musst du dich mit deinem Anliegen schriftlich an den Betriebsrat oder direkt an den Arbeitgeber wenden. Die Formulare dafür stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung. Vorteil dieser Variante: Deine Anfrage wird anonym an die Personalabteilung weitergeleitet. Alternativ kannst du auch direkt zur Personalabteilung gehen. Drei Monate darf dann die Bearbeitung deiner Anfrage dauern. Wird sie durchgewinkt, erfährst du dann den Mittelwert aus dem Gehalt deiner Kollegen mit einer vergleichbaren Tätigkeit wie deiner. Außerdem kannst du die genauen Kriterien für dein Gehalt einsehen.

Was, wenn du tatsächlich weniger verdienst als deine Kollegen?

Das Entgelttransparenzgesetz selbst beinhaltet nur dein Recht auf die Gehaltsauskunft, nicht auf eine Gehaltsanpassung. Aber die Auskunft dient immerhin als Basis, um einen höheren Lohn einzuklagen oder sie wenigstens bei der nächsten Gehaltsverhandlung mit dem Chef als Argument für eine Gehaltserhöhung vorzulegen.

Bringt das was?

Schon vor mittlerweile zwei Jahren wurde das Entgelttransparenzgesetz eingeführt, doch bis heute haben laut Evaluationsgutachten nur etwa vier Prozent der Beschäftigten in größeren Betrieben davon Gebrauch gemacht. Das liegt zum einen daran, dass kaum einer überhaupt von dem Gesetz weiß. Zum anderen gibt es da noch eine Hürde: Es muss mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts in einer vergleichbaren Position geben, um die Auskunft erhalten zu können. Und: Zwei Positionen gelten nur dann als vergleichbar, wenn sich die Kollegen praktisch ersetzen könnten.

ein Artikel von
Helene Rose
Helene studiert Linguistik in Potsdam. Als Werkstudentin bei ZASTER schreibt sie über das bei Studierenden oft knappe, aber heiß ersehnte Geld.