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MITTAGSBRIEFING

Doch keine Rezession?, GameStop-Aktien gewinnen deutlich, Recht auf Reparatur

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Doch keine Rezession?

Nach Ansicht der „Wirtschaftsweisen“ hat die deutsche Wirtschaft die befürchtete Rezession noch abgewendet. Besonders wegen der stabileren Energieversorgung habe sich der Ausblick leicht aufgehellt, teilte das Gremium am Mittwoch (22.03.2023) in seiner aktualisierten Konjunkturprognose mit. Insgesamt bleibe die Lage aber angespannt. Für das laufende Jahr 2023 dürfte das Bruttoinlandsprodukt nach Ansicht der Wirtschaftsweisen um 0,2 Prozent wachsen. Zuvor waren sie davon ausgegangen, dass es um denselben Wert schrumpfen wird. Für das kommende Jahr (2024) rechnen sie mit einem Wachstum von 1,3 Prozent. Eine merkliche Entspannung bei den Verbraucherpreisen ist nach Einschätzung des Gremiums erst im kommenden Jahr zu erwarten. Im laufenden Jahr rechnen die Wirtschaftsweisen mit einer Teuerungsrate von 6,6 Prozent. Im kommenden Jahr werde sie dann auf 3,0 Prozent fallen. (Manager Magazin)

GameStop-Aktien gewinnen deutlich

GameStop ist überraschend in die Gewinnzone zurückgekehrt – und sofort geht es wieder aufwärts mit der Aktie: Am Dienstag (21.03.2023) gab das Unternehmen – nach einem Verlust von 147,5 Millionen US-Dollar im Jahr zuvor – überraschend einen Gewinn von 48,2 Millionen US-Dollar bekannt. Nach Reuters-Angaben hatten Analysten ein Minus in etwas dieser Höhe erwartet. Nachhaltig ist der Gewinn allerdings nicht, tatsächlich gingen die Umsätze von GameStop zurück. Ein Großteil des Profits entstammt aggressiven Kostensenkungen, Ladenschließungen und Entlassungen eingeschlossen. An der New Yorker Börse sorgte diese Zahl dennoch für Euphorie. Um mehr als 40 Prozent legte der Titel zu von 17 auf über 25 US-Dollar. (Spiegel Online)

Recht auf Reparatur

Nach dem Willen der Europäischen Union soll bald Schluss sein mit der vorherrschenden Wegwerfmentalität der Elektronikhersteller. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission am Mittwoch (22.03.2023) ihren Gesetzesentwurf für ein „Recht auf Reparatur“ vorgelegt, das in der gesamten Europäischen Union gelten soll. In Zukunft sollen Hersteller und Händler von Neuwaren dazu verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren anzubieten und dementsprechend auch Ersatzteile vorzuhalten. Der Vorschlag konzentriert sich auf vier Punkte: Reparatur innerhalb der Garantiefrist, Reparatur außerhalb der Garantiefrist, Einfache Suche nach einer Werkstatt, Transparente Kosten für eine Reparatur. Über die Vorschläge müssen nun das Europaparlament und die EU-Staaten beraten und einen Kompromiss aushandeln. Mehr dazu hier. (Der Tagesspiegel)

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Zaster Redaktion
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