RYANAIR STREIKT!

Diese Rechte hast Du!

von Zaster Redaktion

Same procedure as every year, month or week? Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat erneut zu Streiks aufgerufen, am Freitag kommt es erneut zu Flugausfällen bei Ryanair. Betroffen? ZASTER klärt Dich über Deine Rechte auf!

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Was steht Dir bei Verspätung zu?

Nicht nur RyanAir-Fluggäste sind häufig betroffen, auch bei Eurowings kommt es oft zu Verspätungen. Hier sieht die EU-Richtlinie 261/2004 vor, dass jeder Betroffene ab zwei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Verpflegung und je zwei Telefonate und E-Mails sowie gegebenenfalls eine Hotelübernachtung hat. Das gilt für Flugstrecken bis 1500 Kilometer.

Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es diese Entschädigungsleistungen nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.

Erst ab einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden können Passagiere von ihrem Flug zurücktreten und anschließend den Flugpreis zurück verlangen.

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Was bekommst Du, wenn Dein Flug gestrichen wird?

Grundsätzlich gilt: Passagiere haben einen Anspruch auf Entschädigung – aber nur, wenn an der Annullierung oder auch Verspätung kein „außergewöhnlicher“ Umstand schuld ist.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Streiks dazu zählen. Das heißt: Airlines müssen ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, können es aber freiwillig tun.

Wichtig ist, dass die Fluggesellschaften alles tun müssen, um die Auswirkungen der Streiks abzufedern. Ryanair müsste seine Gäste also im Notfall auch auf Lufthansa-Flüge umbuchen. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline auch Hotelübernachtungen übernehmen.

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Muss die Airline für Essen und Hotelübernachtungen zahlen?

Ja! Ab zwei Stunden Verspätung oder bei einer Annullierung muss die Airline Verpflegung zur Verfügung stellen – unabhängig vom Grund der Verspätung, auch beim Streik.

Sollte die Airline das nicht von sich aus anbieten, kann der Fluggast sich selbst um Essen und Getränke kümmern, bei Bedarf auch um ein Hotelzimmer. Die Belege können anschließend bei der Airline eingereicht werden.

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Zaster Redaktion
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