Corona & Urlaub

Urlaub: Deine Rechte beim Buchen und Stornieren

von Nils Matthiesen

Mit Reisen sieht es 2020 schlecht aus. Wie steht es aber um deine Rechte, wenn du schon gebucht hast?

Das Coronavirus wirbelt nicht nur unseren Alltag gehörig durcheinander, auch beim Thema Reisen macht es vielen einen Strich durch die Rechnung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Stornierung und Erstattung.

Wo kann ich erfahren, in welche Länder ich verreisen darf?

Eine Übersicht über die internationalen Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland findest du auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Zudem kannst du dich beim Auswärtigen Amt über aktuelle Reisewarnungen sowie die medizinische Lage informieren – das gilt natürlich nicht nur für Corona, sondern auch für alle anderen wichtigen Hinweise über die Sicherheit im Zielland. Nicht zuletzt solltest du die tagesaktuellen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus in Deutschland beachten.

Kann ich Reisen aufgrund des Coronavirus kostenlos stornieren?

Das kommt darauf an. Allein die Furcht vor einer Ansteckung mit dem Virus genügt nicht, um eine gebuchte Pauschalreise ohne finanzielle Einbußen abzusagen. Ganz ohne Kosten kommst du nur dann aus der Nummer, wenn

  • Das Auswärtige Amt einen offizielle Reisewarnung für das Ziel herausgibt
  • Du aufgrund von Beschränkungen am Reiseziel nicht einreisen darfst oder „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen

Nimm im Zweifelsfall am besten Kontakt mit deinem Reiseveranstalter auf. Hast Du dagegen Flug und Unterkunft selbst gebucht, musst du auf Kulanz hoffen.

Wie sieht es aus, wenn Flüge gestrichen werden?

Wird ein Flug wegen Corona abgesagt, muss dir die Fluggesellschaft entweder den Ticketpreis erstatten, eine Ersatzbeförderung anbieten oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt. Anstelle einer Rückzahlung der Ticketkosten bieten Airlines auch gerne einen Gutschein an. In diesem Fall kannst du aber auf die Auszahlung des Gelds pochen.

Steht mir bei einem Flugausfall auch eine Entschädigung zu?

Nur unter bestimmten Umständen. Und zwar dann, wenn die Airline am Ausfall des Fluges schuldig ist. Laut des Fluggastrechteportals flightright.de streichen allerdings viele Fluggesellschaften Flüge aufgrund der mangelnden Nachfrage aus wirtschaftlichen Interessen. Auch in folgenden Fällen stehen die Chancen auf eine Entschädigung gut:

  • Die Airline streicht den Flug, weil die Crew ausfällt
  • Für die Flugstrecke gibt es keine Einschränkungen durch Grenzschließungen
  • Es liegt keine offizielle Reisewarnung für das Zielgebiet vor

Eine Entschädigung ist aber nur dann möglich, wenn dich die Fluggesellschaft weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung informiert.

Ich will nicht weg: Springt die Reiserücktrittsversicherung ein?

Leider nicht. Sagst du aus Angst vor Ansteckung eine Reise ab, trägt die Rücktrittsversicherung nicht die Stornokosten. Eine solche Police schützt dich nur, wenn du aufgrund einer plötzlichen und schweren Erkrankung von deiner Reise zurücktreten musst. Ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sind keine versicherten Ereignisse.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.