Urlaub 2020

Deckt meine Reiseversicherung Corona ab?

von Nils Matthiesen

Können wir nun in den Sommerurlaub, oder nicht? Die Lage scheint unübersichtlich. Dennoch bietet eine Reiserücktrittsversicherung im Fall der Corona-Pandemie keine Vorteile, außer der Reisende ist selbst erkrankt und kann die Reise deshalb nicht antreten.

Seit Mitte März implodierte die Nachfrage nach Reisen, nachdem die meisten Länder Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen eingeführt hatten. Reisen sind seitdem fast unmöglich.

Nun lockern die Regierungen die Beschränkungen, während Reiseveranstalter und die Politiker alles daran setzen, den Tourismus in Europa zu retten. Griechenland, Italien und Kroatien haben bereits angekündigt, Sommerurlaub in ihrem Land trotz Coronavirus bald wieder möglich zu machen. Und auch Bundesaußenminister Heiko Maas verkündete vor Kurzem, auf eine Öffnung der Grenzen für Touristen bis zum Sommerbeginn hinarbeiten zu wollen: „Wir wollen Schritt für Schritt in die Normalisierung zurück“, so Maas. Nach einer Videokonferenz mit den Außenministern der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen gab er bekannt, die bis 15. Juni geltende weltweite Reisewarnung nicht verlängern zu wollen. Im gleichen Atemzug betonte er allerdings, dass es keinen normalen Sommerurlaub geben werde.

Ins gleiche Horn stieß auch Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Es wird keine normale Tourismussaison sein können, es wird eine Tourismussaison im Zeichen der Pandemie sein.“ Konkret bedeutet das: Abstandsregeln, strenge Hygienevorschriften, Gästebeschränkungen in Hotels und Restaurants. Wie es genau in den verschiedenen Ländern aussehen wird, ist noch unklar. Die exakten Auflagen will die Regierung mit den jeweiligen Urlaubsländern in den kommenden Wochen in bilateralen Abkommen beschließen.

Sommerurlaub: Abwarten oder stornieren?

Wer schon vor der Krise Urlaub gebucht hat, steht vor einem Dilemma: Abwarten, und schauen was passiert oder stornieren, um den Urlaub auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben? Oder lieber gleich im (vermeintlich sicheren) Deutschland die freien Tage verbringen?

In diesen Zeiten im Flieger Corona-Viren ausgesetzt sein zu können, treibt vielen Urlaubern schon jetzt den Angstschweiß auf die Stirn. Laut einer Studie des Instituts für Verkehrsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) gaben 570 von 1000 Befragten an, sich wegen des Coronavirus unwohl dabei zu fühlen, mit einem Flugzeug zu reisen. 380 Befragte fühlen sich „deutlich“ unwohl dabei.

Die Angst vor einer zweiten Ansteckungswelle sorgt für zusätzliche Unsicherheit. Viele, die eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, fragen sich nun, ob sie diese Trumpfkarte ziehen können, wenn sie ihre gebuchte Reise nicht antreten wollen.

Corona: Springt die Reiserücktrittsversicherung ein?

In den meisten Fällen leider nicht. Sagst du aus Angst oder Sorge vor Ansteckung eine Reise ab, trägt die Rücktrittsversicherung nicht die Stornokosten. Auch unbequeme Bestimmungen am Urlaubsort gelten nicht als Grund. Eine solche Police schützt dich nur, wenn du etwa aufgrund einer plötzlichen und schweren Erkrankung, einer schwerer Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft von deiner Reise zurücktreten musst. In diesem Fall werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten übernommen.

Voraussetzung ist natürlich, dass du die Versicherung vor der Erkrankung abgeschlossen hast. Ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sind dagegen keine versicherten Ereignisse. Selbst, wenn du dich mit dem Coronavirus infizierst, stehst du womöglich im Regen: Denn bei vielen Reiserücktrittsversicherungen steht im Kleingedruckten, dass Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Genau das hat die WHO aber am 11. März getan. Ebenfalls ausgeschlossen sind zudem (Teil-)Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und Einreiseverbote für bestimmte Nationalitäten.

Kann ich Reisen aufgrund des Coronavirus kostenlos stornieren?

Ganz ohne Kosten kommst du nur dann aus der Nummer, wenn

  • das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für das Ziel herausgibt.
  • du aufgrund von Beschränkungen am Reiseziel nicht einreisen darfst oder „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen.
  • der Reiseveranstalter kulante Stornobedingungen anbietet, die beispielsweise eine kostenlose Verschiebung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt beinhalten. Nimm im Zweifelsfall am besten Kontakt mit deinem Reiseveranstalter auf.

Fazit

Hast du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, bringt sie dir im Fall der Corona-Pandemie keinen Vorteil. Ganz ohne Kosten kommst du aus Pauschalreisen meist nur raus, wenn diese wegen des Coronavirus abgesagt oder nicht angetreten werden können.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.