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Mindestlohn für Azubis
Die wohl wichtigste Neuerung für alle Azubis 2020: Auszubildende sollen mehr Geld bekommen! Ab dem kommenden Jahr soll eine Mindestvergütung für Azubis eingeführt werden, welche die SPD durchgesetzt hat. Genau wie bei Angestellten sollen dann auch Auszubildende einen Mindestsatz an Lohn bekommen, der für alle gleich ist, unabhängig von Ausbildung oder Branche. Während es sich beim Mindestlohn für Angestellte um einen Brutto-Stundenlohn handelt, der aktuell bei 9,19 Euro liegt, wird es sich beim Azubi-Mindestlohn um einen festen Monatssatz handeln. Dieser soll 2020 laut Beschluss im ersten Lehrjahr 515 Euro brutto im Monat betragen. Wenn du noch zur Schule gehst und erst 2021 oder noch später in die Ausbildung startest, gibt es sogar noch bessere Nachrichten: Wer 2021 seine Lehre beginnt, bekommt mindestens 550 Euro, 2022 sollen es 585 Euro sein und 2023 dann 620 Euro brutto. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr steigt der jeweilige Mindestlohn dann prozentual. Du darfst dich auf ein Plus von 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr freuen.
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Einheitliche Pflegeausbildung
Ab 2020 werden die verschiedenen Ausbildungen im Bereich der Pflege unter der generalisierten Pflegeausbildung zusammengefasst. Konkret bedeutet das, dass es ab dem kommenden Jahr nur noch eine Ausbildung für die Berufe des Alten-, Kranken-, und Kinderkrankenpflegers geben wird. Hintergrund ist, dass die Ausbildungen für die jeweiligen Spezialgebiete sehr ähnlich sind und ausgebildete Fachkräfte danach flexibler eingesetzt werden können. Laut Meinung der Bundesregierung hat jemand, der weiß, wie man sich fachkundig um pflegebedürftige Kids kümmert, auch das Wissen, sich kompetent um pflegebedürftige Erwachsene oder alte Leute zu kümmern. Die neue, generalisierte Pflegeausbildung wird nach wie vor drei Jahre dauern und ist danach außerdem im gesamten EU-Ausland anerkannt.
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Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Ab dem kommenden Jahr sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Auch die ihrer Azubis. Dieses neue Gesetzt schützt vor allem dich als Arbeitnehmer, auch wenn du noch in der Ausbildung bist. So können die Arbeitszeiten leicht kontrolliert werden und du kannst nicht gezwungen werden, über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten.