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Fitnessstudio, Tickets, Streaming

Bekommst du dein Geld zurück?

von Nils Matthiesen

Kein Sport, keine Konzerte, kein Live-Fußball: Bekommst du immerhin für bereits bezahlte Dinge dein Geld zurück? ZASTER weiß Bescheid.

Das Coronavirus hält die Welt in Atem. Die letzten Wochen haben bewiesen, wie schnell sich unser Leben ändern kann. Aufgrund der Pandemie steht das öffentliche Leben so gut wie still, viele befinden sich in Kurzarbeit oder haben ihren Job verloren. Daher heißt es für viele: Das Geld wird knapp, wir müssen sparen. Zaster klärt, ob dein bereits gezahltes Geld für Tickets, Sport und Streaming zurückbekommen kannst.

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Konzerttickets

Du hast Tickets für ein Konzert, ein Festival oder eine andere Großveranstaltung gebucht? So sieht die rechtliche Lage aus: Kann der Veranstalter das Event aufgrund behördlicher Maßnahme nicht durchführen, kannst du Ticketpreis und Vorverkaufsgebühren zurückverlangen. Einen Alternativtermin oder einen Gutschein kannst du, musst du aber nicht akzeptieren. Gerade freischaffenden Künstlern, kleinen Theatern und Konzerthäuser steht durch die Coronakrise aber das Wasser bis zum Hals, bedenke das bei deiner Entscheidung.

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Sportverein

Die meisten Sportanlagen sind derzeit geschlossen und das Training fällt aus. Folglich kannst du keinen Sport treiben. Kannst du also den Mitgliedsbeitrag zurückverlangen? Nein. Denn der Mitgliedsbeitrag ist kein Leistungsentgelt, sondern dient zum Sichern des Fortbestands des Vereins. Mit den in der Regel knapp kalkulierten Beiträgen decken die Vereine vorrangig laufende Kosten, die Absage von Trainingsveranstaltungen, Kursen oder sonstigen Vereinsangeboten begründen somit keinen Erstattungsanspruch. Deine Zahlungsverpflichtung als Mitglied besteht also solange, wie du Mitglied des Vereins bist. Die einzige Sparmöglichkeit besteht demnach darin, zum nächstmöglichen Zeitpunkt deine Mitgliedschaft zu kündigen.

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Fitnessstudio

Anders stellt sich die Sachlage im Fitnessstudio dar. Sprich: Für ein wegen Corona geschlossenes Gym musst du keine Beiträge bezahlen. Das Gleich gilt auch für Yogakurse, Musik- und Tanzschule oder private Trainerstunden. Hast du deine Beiträge im Voraus überwiesen, kannst du also den Anteil zurückverlangen, der in die Corona-Zeit fällt. Große Ketten wie McFit und FitX geloben, dass jetzt monatlich gezahlte Geld am Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei zu ersetzen. Kleinere Anbieter, bitten ihre Kunden weiterzuzahlen oder einen Gutschein zu akzeptieren, weil sie in akute Zahlungsschwierigkeiten geraten. Übrigens: Ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung hast du durch die Coronakrise nicht.

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Sportstreaming

Bei DAZN und SkySport kommen derzeit nur Liebhaber von Konserven und Dokumentationen einigermaßen auf ihre Kosten – Live-Sport gibt es im Prinzip überhaupt nicht mehr. Hier gilt: Nichterbrachte Leistungen musst du nicht bezahlen. Allerdings akzeptiert Sky offenbar keine Sonderkündigen. Der Sender geht davon aus, „dass die Bundesliga und somit auch die Übertragungen der Spiele nur verschoben wurden“. Zudem sei eine Kündigung nur dann möglich, wenn das Programm vollständig ausfalle. Immerhin hatte Sky die Pakete Sky Cinema und Sky Entertainment für einen Monat für alle Kunden geöffnet. Trotzdem insgesamt ein fragwürdiges Geschäftsgebaren.

DAZN zeigt sich auf jeden Fall kulanter. Der Dienst bietet seinen Kunden immerhin an, ihr Abonnement vorübergehend auf Eis zu legen. Das ist ganz einfach über das persönliche Kundenkonto möglich.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.