Während sich die meisten Corona-Regeln nach und nach auflösen, hat sich in der Arbeitswelt eine nachhaltige Veränderung etabliert: das Home-Office. Das Arbeiten von zu Hause bietet neue Möglichkeiten und wirkt gegen die Ausbreitung des Coronavirus, aber es gehen auch einige Herausforderungen einher. Arbeitgeber müssen sich darüber im Klaren sein, welche Rechtsansprüche und Arbeitsgesetze im Home-Office gelten. So sind Arbeitgeber trotz der räumlichen Distanz dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Angestellten zu sorgen.
Das klärt nun auch die Frage, welche gesetzlichen Ansprüche entstehen, wenn zu Hause ein Unfall passiert oder ein Gerät kaputt geht. In der Regel gilt auch im Home-Office der Versicherungsschutz, nachdem dieser im Juni 2021 angepasst wurde. Die Anpassung hat dafür gesorgt, dass das Sozialgesetzbuch insofern erweitert wurde, dass die gleichen Regeln wie am Arbeitsplatz gelten. Nichtsdestotrotz unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten. Ansonsten wäre jedes Verunglücken zu Hause vom Unternehmen versichert. Das macht natürlich keinen Sinn.
Die Faustregel ist: Der Unfall muss sich während Arbeitszeiten abspielen und mit der Ausführung einer beruflichen Aufgabe in Verbindung stehen. Darunter ist unter anderem der Gang in die Küche, zum Arbeitszimmer oder zur Toilette versichert. Der Weg zur Kaffeemaschine wiederum nicht, da diese als Privatsache gilt. Zudem ist der eigentliche Toilettenbesuch weder im Unternehmen noch zu Hause geschützt. Die Überprüfung eines Arbeitsunfalls zu Hause ist für Richter sehr schwer zu beurteilen, da private und berufliche Anliegen verschmelzen und kaum unterschieden werden können, welches Verunglücken tatsächlich mit der Arbeit zu tun hat. Außerdem fehlt es außer der körperlichen Verletzung an Beweismaterial. So führen solche Vorfälle zu kuriosen Urteilen. Wer also gerne rund um die Uhr geschützt sein möchte, sollte sich eine private Unfallversicherung anschaffen und sich nicht auf die der beruflichen Versicherung verlassen.