Keine Arbeit, trotzdem Geld

Gerade arbeitslos geworden? So viel Geld steht dir zu

von Moritz Weinstock

Job verloren oder selbst die Reißleine gezogen? Was dir jetzt finanziell zusteht, verrät dir ZASTER.

Jeder hat das Recht auf Arbeit, heißt es in Artikel 23 der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Dass es sich dabei allerdings um kein einklagbares Gesetz handelt, dürfte klar sein. Vielmehr fordert der Passus die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Politik und Wirtschaft so auszurichten, dass es im besten Falle eine Vollbeschäftigung in ihrem Land gibt.

In Deutschland kann derzeit fast von einer Vollbeschäftigung gesprochen werden. Denn mit der soeben veröffentlichen Arbeitslosenzahl von 2,18 Millionen Menschen, sinkt der Wert der Beschäftigungslosen in der Bundesrepublik auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung – und fast unter zwei Prozent, der Benchmark für den Begriff „Vollbeschäftigung“.

Laut Spiegel Online verzeichnete das Arbeitsamt im November 2019 rund 24.000 weniger Arbeitslose als im Monat Oktober. Gut für Deutschland, gut für die Staatskassen. Aber was ist eigentlich mit denjenigen, die gerade frisch den Job verloren haben, oder selbst den Schlussstrich gezogen haben? ZASTER erklärt dir, was du jetzt beachten musst und wie viel dir in der Übergangsphase zum neuen Job finanziell an Unterstützung zusteht.

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Arbeitssuchend melden

Wichtig: Verlierst du deinen Job, kündigst du freiwillig oder läuft dein Vertrag aus, musst du das Arbeitsamt nach Bekanntwerden so früh wie möglich darüber in Kenntnis setzen. Endet dein Arbeitsverhältnis zu einem festen Datum, solltest du dich vorsichtshalber bereits drei Monat zuvor arbeitssuchend melden.

Das kannst du ganz einfach online, per Telefon oder vor Ort in deiner Agentur für Arbeit tun. Wenn sich dein Arbeitsverhältnis allerdings kurzfristig auflöst, du gekündigt hast oder gehen musst, reicht es, dich innerhalb der nächsten drei Tage arbeitssuchend zu melden.

2
Arbeitslosengeld beantragen

Aber was bekommst du denn jetzt eigentlich vom Staat, um diese schwierige Zeit bis zum neuen Job zu überbrücken? Nun, vorweg sei schonmal gesagt: Allzu viel darfst du dir nicht erhoffen. Die Faustregel besagt, dass du etwa 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts erhältst, wenn du keine Kinder hast. Mit Nachwuchs kann der Prozentsatz auf bis zu 67 Prozent klettern. Mitentscheidend ist auch deine Steuerklasse. Wer es genau wissen will, kann den Rechner der Arbeitsagentur zur Ermittlung der Zahlungsleistungen verwenden.

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Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Doch Vorsicht! Um Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und damit regelmäßig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Ebenfalls wichtig: Wenn du dich freiwillig dazu entschieden hast, dein Arbeitsverhältnis zu kündigen, kann es passieren, dass du zunächst für den Erhalt von Arbeitslosengeld gesperrt wirst. Die Sperrfrist kann bis zu drei Monate andauern.

Deshalb solltest du für diesen Fall über genügend finanzielle Reserven verfügen. Was genau zur Sperrung führen kann, ist weniger genau umschrieben. Klar ist jedoch, wenn du gemobbt oder sexuell belästigt wurdest und deshalb deinen Job aufgegeben hast, kannst du nicht gesperrt werden. Gleiches gilt für den Fall verzögerter oder ausgebliebener Lohnzahlungen, die dich zum Aufgeben gezwungen haben.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.