Airbnb

3 goldene Regeln für die Airbnb-Untervermietung

von Nils Matthiesen

Inserieren, nette Leute kennenlernen, abkassieren – dank Airbnb kein Problem. Doch bevor du loslegst, musst du aufpassen. Ansonsten wird ein Minusgeschäft daraus.

Die eigene Wohnung, ein Zimmer oder nur die Couch bei Airbnb anzubieten, ist verlockend. Leicht verdientes Geld auf jeden Fall, wenn du bereit bist, Fremde in die eigenen vier Wände zu lassen. Für Viele offenbar kein Hindernis, wie die rund 160.000 Unterkünfte beweisen, die allein in Deutschland über Airbnb vermittelt werden. Kein Wunder, schließlich ist der Aufwand niedrig und die Ertragsaussichten hoch. Wenn auch du dein Konto mit Airbnb aufstocken willst, gibt es vor der Vermietung aber einiges zu beachten. ZASTER klärt auf.

Airbnb-Checkliste:

1
Vermieter fragen

Wenn du nicht schon stolzer Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses bist, musst du erst einmal deinen Vermieter fragen, ob du überhaupt untervermieten darfst. Konkret benötigst du seine explizite Zustimmung (am besten schriftlich), dass Urlauber in deiner Wohnung übernachten dürfen. Das gilt selbst dann, wenn du laut Mietvertrag untervermieten darfst. Warum? Rechtlich gesehen entspricht eine tageweise Vermietung an wechselnde Personen nicht einer klassischen, auf Dauer angelegten Untervermietung. Aus diesem Grund ist eine spezielle Vereinbarung nötig. Hältst du dich nicht an diese Spielregeln und dein Vermieter erwischt dich dabei, kann er dir kündigen. Bei der angespannten Wohnungslage in vielen deutschen Großstädten wäre das übel.

2
Lokale Regeln überprüfen

Airbnb hat nicht nur Fans. Viele Politiker machen die Plattform sogar für die angespannte Situation am Wohnungsmarkt in begehrten Städten mitverantwortlich. Denn mit der tageweisen Vermietung über Airbnb lässt sich mehr Geld machen, als mit einer klassischen Langzeitvermietung. Darum sind viele Wohnungseigentümer auf den Zug aufgesprungen. Diese Entwicklung hat in einigen Städten zu besonderen Regelungen geführt.

Berlin: In der Hauptstadt brauchst du nur dann eine Genehmigung vom Bezirksamt, wenn du die komplette Wohnung untervermietest. Macht dagegen die untervermietete Fläche weniger als die Hälfte der gesamten Wohnung aus, ist keine Genehmigung nötig.

Hamburg: Laut dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz musst du eine sogenannte Wohnraumschutznummer beantragen. Wenn du zudem vorhast, länger als acht Wochen im Jahr unterzuvermieten, brauchst du überdies eine spezielle Genehmigung.

Köln: In der Regel benötigst du eine Genehmigung der Stadt Köln, um eine Wohnfläche für andere Zwecke nutzen zu können, es sei denn, es handelt sich um eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus.

Die örtlichen Regeln zu brechen, ist nicht empfehlenswert. Es drohen empfindliche Strafen von bis zu 100.000 Euro. Wenn du in München deine private Wohnung unangemeldet mehr als acht Wochen im Jahr untervermietest, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann sogar mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Dazu musst du wissen: Airbnb muss im Zweifelsfall die Daten herausrücken.

3
Haftung / Schäden

Was passiert, wenn sich ein Gast danebenbenimmt, und etwas zerstört? Kein Problem, dafür gibt es schließlich die sogenannte Gastgeber-Garantie von Airbnb, die Schäden in Höhe von bis zu 800.000 Euro übernimmt. Hört sich gut an, verlassen solltest du dich darauf aber nicht. Denn die Versicherung greift nur, wenn du die Schäden anhand von Vorher- Nachher-Bildern, Originalrechnungen und Polizeiprotokollen genau belegen kannst. Auch der Verlust von Kunst, Schmuck oder Geld ist nicht abgedeckt. Am besten verlangst du vom Untermieter also eine Kaution in bar, die ausreichend motiviert, keinen Mist zu bauen. Zudem ist eine Hausratversicherung ratsam.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.