Einkommen, Mobilität und Konsum

Diese Änderungen in Sachen Steuern bringt 2020

von Sebastian Fiebrig

Der Jahreswechsel bringt nicht nur gute Vorsätze und neue Chancen, sondern auch eine Reihe an Neuerungen in der Steuergesetzgebung. ZASTER-Kolumnist Björn Waide zeigt die wichtigsten.

Mit dem neuen Jahr kommen wieder einige Änderungen beim Thema Steuern auf uns zu. Einige betreffen uns direkt im Alltag – etwa in Bezug auf die Mehrwertsteuer –, andere machen sich erst bei der Steuererklärung bemerkbar:

Die steuerliche Basis: Grundfreibeträge und Steuertarife

Wie in jedem Jahr wird der Grundfreibetrag (Existenzminimum) erhöht. Dieser Wert bildet die Grenze zwischen nicht zu versteuerndem und zu versteuerndem Einkommen; heißt: Erst ab diesem Wert werden überhaupt Steuern fällig. Zum 1. Januar ist der Grundfreibetrag für Singles von bisher 9.168 Euro auf 9.408 Euro gestiegen. Für Ehepaare gilt dabei der doppelte Beitrag, also 18.816 Euro.

Für Eltern zudem noch relevant: Auch der Kinderfreibetrag ist angehoben worden – um 192 Euro auf nun 7.812 Euro im Jahr. Zudem hat der Gesetzgeber auch in diesem Jahr etwas gegen die sogenannte “kalte Progression” getan und verhindert so inflationsbereinigte Lohnverluste. Die sogenannten Tarifeckwerte sind dabei um 1,95 Prozent nach rechts gerückt. Dadurch hat man – bei gleichem Bruttolohn – mehr Geld auf dem Konto. 


Steuerliche Anreize für umweltbewusstes Verhalten

Der Staat übt sich als Klima-Retter und setzt an verschiedenen Stellen Anreize dafür, sich umweltbewusster zu verhalten:

  • Weniger Mehrwertsteuer im Fernverkehr der Deutschen Bahn:Was bisher nur für Strecken bis 50 Kilometer Länge gültig war, gilt nun auch für den Fernverkehr der Bahn: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 (statt 19) Prozent. Fahrkarten werden dadurch tatsächlich um rund 10 Prozent günstiger.Flugtickets werden teurer
  • Kein Aprilscherz: Ab dem 1. April 2020 steigt je nach Strecke die Luftverkehrssteuer um rund 6 bis 17 Euro.
  • Weniger Steuerbelastung bei dienstlich genutzten E-Autos und Hybridwagen: Wer einen Dienstwagen hat, der teils oder ganz ohne Verbrennungsmotor auskommt und ihn auch privat nutzt, muss diesen seit diesem Jahr noch weniger als geldwerten Vorteil versteuern. Statt 1 Prozent Dienstwagensteuer (für “klassische” Autos) werden – Dank Verlängerung der Gültigkeitsdauer bis 2030 – nur 0,5 Prozent fällig. Modellabhängig können es sogar nur noch 0,25 Prozent sein.
  • Steuerfrei mit dem Rad zur Arbeit:Auch die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber überlassene Fahrräder und E-Bikes wird bis 2030 verlängert.
  • Energetische Gebäudesanierung:In Sachen Klimaschutz hilft es, die Energieeffizienz von Gebäuden durch Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen. Dazu wurde ein ganzer Maßnahmenkatalog zum Thema Wärmedämmung, Heizung & Co. erlassen, der allerdings “nur” in Bezug auf selbstgenutztes Wohneigentum gilt. 20 Prozent der Ausgaben für die Sanierung bzw. maximal 40.000 Euro lassen sich im Jahr der Fertigstellung von der Steuer absetzen. Im nächsten Jahr sind es dann 7 Prozent (maximal 14.000 Euro) und im darauffolgenden 6 Prozent (maximal 12.000 Euro).

Kleinvieh macht auch Mist

Ein paar Euro mehr gibt es zum Beispiel hier:

  • Umzugskostenpauschale: Die steigt ab 1. März 2020 von 1.622 auf 1.639 Euro für Ehepaare und von 811 auf 820 Euro für Singles.
  • Verpflegungsmehraufwand: Wer dienstlich unterwegs ist, kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Der erhöht sich in Deutschland von 24 auf 28 Euro bei ganzen Tagen der Abwesenheit von zu Hause. Der Satz für An- und Abreisetage sowie Tage ohne Übernachtung (mindestens 8 Stunden Abwesenheit) wird entsprechend von 12 auf 14 Euro angehoben.
  • Weniger Mehrwertsteuer:Der Mehrwertsteuersatz für Tampons und Binden sinkt von 19 auf 7 Prozent. Die Ersparnis beim Kauf ist ähnlich wie bei der Bahn: Um die 10 Prozent günstiger werden Hygieneartikel dadurch. Zudem gilt nun – wie immer schon bei Druckerzeugnissen – auch für E-Books und elektronische Zeitungen und Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Sicherlich: Für den großen, unverhofften Geldsegen muss man weiter auf die eigenen Fähigkeiten oder sein Glück setzen. Arbeitnehmer bekommen durch die steuerlichen Anpassungen am Ende aber immerhin etwas mehr Netto vom Brutto. Und die Steuervergünstigungen im Bereich Mobilität und Konsum sorgen für den einen oder anderen Euro mehr in der Tasche.

ein Artikel von
Sebastian Fiebrig
Sebastian Fiebrig ist mehrfach ausgezeichneter Blogger und Podcaster. Und vor allem auch Vater, der sich ständig fragt, ob er bei der Erziehung in Geld-Dingen alles richtig macht.