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Steuervorteile
Sicher hast du schon einmal von „Ehegattensplitting“ gehört. Das heißt so, weil die Finanzämter die Einkommen der Eheleute zusammenzählen, dann durch 2 teilen (also „splitten), beide Personen jeweils einzeln versteuern und letztendlich addieren. Das lohnt sich vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen. In diesem Fall zahlen Verheiratete deutlich weniger Steuern als ein unverheiratetes Paar. Denn der Besserverdienende profitiert von einem niedrigeren Prozentsatz vom Einkommen. Am größten fällt der Splittingvorteil aus, wenn Einer allein viel verdient und der andere überhaupt nichts.
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Bessere Kreditkonditionen
Ihr wollt ein Haus bauen? Dann stehen die Chancen auf eine günstige Finanzierung als Ehepaar auf jeden Fall besser. Verheiratet zu sein, qualifiziert euch zwar nicht automatisch für einen billigen Kredit, schließlich zählen in erster Linie immer noch Kreditwürdigkeit, Einkommen und Schuldenlast. Am besten ist, wenn beide Partner berufstätig sind. Denn das hat für die finanzierenden Banken den Vorteil, dass sie euch beide in Haftung nehmen kann, falls die Finanzierung zusammenbricht. Zudem sind zwei Einkommen zwangsläufig höher als eines, und das größere Gesamteinkommen qualifiziert euch oft für einen höheren Kredit mit besseren Rückzahlungsbedingungen.
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Günstigere Versicherungen
Für Versicherungen gelten Paare als vernünftiger als Einzelpersonen. Ob das berechtigt ist oder nicht, steht auf einem anderen Papier. Aber egal ob Autoversicherung, Hausrat oder Haftpflicht, oft bekommen Verheiratete günstigere Tarife angeboten. Dazu kommt, dass sich in einigen Fällen aus zwei Verträgen einer machen lässt. Das trifft etwa auf Haftpflichtversicherungen zu, aber auch für Hausratversicherungen (wenn ihr zusammenzieht) und Rechtschutzversicherungen.
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Steuervorteile bei Erbschaften
Die Freibeträge bei Erbschaften sind umso höher, je näher du mit dem Erblasser verwandt warst. Dabei gilt: Angeheiratete Familienmitglieder wie Ehegatten, also der Ehemann beziehungsweise die Ehefrau des Verstorbenen, gelten als engste Verwandte innerhalb der Erbschaft. Das bedeutet im Todesfall einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Bei unverheirateten Paaren gilt dagegen nur eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. Alles, was darüber liegt, wird mit Steuersätzen von bis zu 50 Prozent besteuert. Darüber hinaus erben Ehepartner automatisch. Ohne Trauschein ist dagegen das Testament ausschlaggebend.
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Mehr Rente
Auch im Rentenfall bringt die Ehe Vorteile. Stirbt eine(r) von euch, erhält der andere eine Witwenrente. Das soll den Verdienst oder Rentenausfall des Partners kompensieren und das Familieneinkommen sicherstellen. Habt ihr Kinder bekommen die obendrein eine Halbwaisenrente.