Bundestag beschließt die Kinderkrankentage zu verdoppeln
Positive Nachrichten für gesetzlich versicherte Eltern: Der Bundestag stockt die Kinderkrankentage pro Elternteil von 10 auf 20 auf. Alleinerziehende Elternteile erhalten fortan 40 statt 20 Tage Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wodurch Ausfallzahlungen abgedeckt werden sollen, wenn Eltern derzeit ihre Kinder (unter 12 Jahren) bei Krankheit zu Hause betreuen müssen und nicht arbeiten können. Die Auszahlungen werden nach Beschluss des Bundestages auch dann ausgezahlt, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind und sind sogar rückwirkend zum 05. Januar möglich. (Spiegel)