Die Richtigkeit von Daten, welche die Steuerverwaltung beispielsweise von Krankenkassen zugeliefert bekommt, können wir nicht gewähren. Es ist also in Ihrem Interesse, die elektronisch übermittelten Daten vorab noch einmal mit den Daten abzugleichen, die Ihnen persönlich dazu vorliegen. Sollten Sie Abweichungen feststellen, können Sie die automatisch übernommenen Daten vor dem Absenden natürlich jederzeit korrigieren.
Eine unverbindliche Steuerberechnung gibt Ihnen bereits vorab einen Einblick, mit welchen steuerlichen Ergebnis Sie rechnen können. Außerdem können Sie vor dem Absenden die Option „Bescheid-Datenübermittlung“ aktivieren, dann erhalten Sie vor Eintreffen der Papierform einen elektronischen Steuerbescheid. Somit haben Sie eine Vergleichsfunktion, mit der Sie die Daten des rechtskräftigen Steuerbescheids direkt auf einen Blick am Bildschirm mit Ihren Eingaben auf eventuelle Abweichungen hin überprüfen können.