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3 Fragen ans Steueramt

Was tun, wenn ich die Frist zur Steuerklärung verpasst habe?

von Hannes Lustermann

Alle Jahre wieder steht zum 31. Mai die Abgabe der Steuererklärung ins Haus. Viele Bundesbürger fürchten den Aufwand und die Herausforderung, sowohl korrekte Angaben zu machen als auch nichts auszulassen, was Ihnen zum steuerwerten Vorteil gereicht. Fast die Hälfte aller Erwerbtstätigen nutzt inzwischen das Online-Tool des Finanzamts, ELSTER, mit dem es schneller und einfacher geht. ZASTER hat mit den zuständigen Experten vom Bayrischen Landesamt für Steuern (LfSt) darüber gesprochen, was die Software alles kann und was Sie erwartet, falls Sie die Frist versäumt haben. Dann wissen Sie, was zu tun ist oder können sich für das nächste Jahr gut wappnen.

Durch die Plausibilitätsprüfung vermeiden Sie Nachfragen unsererseits und verringern unsere Bearbeitungszeit, wodurch Sie schneller zu ihrem Steuerbescheid kommen.

Die Richtigkeit von Daten, welche die Steuerverwaltung beispielsweise von Krankenkassen zugeliefert bekommt, können wir nicht gewähren. Es ist also in Ihrem Interesse, die elektronisch übermittelten Daten vorab noch einmal mit den Daten abzugleichen, die Ihnen persönlich dazu vorliegen. Sollten Sie Abweichungen feststellen, können Sie die automatisch übernommenen Daten vor dem Absenden natürlich jederzeit korrigieren.

Eine unverbindliche Steuerberechnung gibt Ihnen bereits vorab einen Einblick, mit welchen steuerlichen Ergebnis Sie rechnen können. Außerdem können Sie vor dem Absenden die Option „Bescheid-Datenübermittlung“ aktivieren, dann erhalten Sie vor Eintreffen der Papierform einen elektronischen Steuerbescheid. Somit haben Sie eine Vergleichsfunktion, mit der Sie die Daten des rechtskräftigen Steuerbescheids direkt auf einen Blick am Bildschirm mit Ihren Eingaben auf eventuelle Abweichungen hin überprüfen können.

ZASTER: Was passiert, wenn ich die Fristen versäume, und wie gehe ich dann vor?

Bayrisches Landesamt für Steuern: In besonderen Ausnahmesituationen, wie etwa eine schwere Krankheit oder der Tod eines Angehörigen, steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine begründete Fristverlängerung zu erbitten. Diese sollten Sie im Rahmen des Antrags schildern, was in aller Regel zu einer kulanten Entscheidung des Finanzamts führt. Die Frist kann auch rückwirkend verlängert werden, deshalb sollten Sie umgehend Kontakt mit ihrem Finanzamt aufnehmen. Den Antrag können Sie sowohl vor als auch nach der ursprünglichen Abgabefrist schriftlich, telefonisch, oder elektronisch über das Portal Mein Elster stellen.

Wenn Sie die Abgabefrist versäumen und wir nichts von Ihnen hören, schicken wir Ihnen in der Regel zunächst ein Erinnerungsschreiben. Darin ist eine Nachfrist für das Nachreichen der Steuererklärung festgelegt. Wer die verstreichen lässt, muss damit rechnen, dass wir weitere Maßnahmen ergreifen:

  • Wir können einen Verspätungszuschlag erheben, dessen Höhe wir nach unserem Ermessen bestimmen, maximal jedoch zehn Prozent der festgelegten Steuerabgabe, respektive 25.000 Euro. Ausschlaggebend sind dafür insbesondere die Dauer der Säumnis, die festgesetzte Steuer, die Abschlusszahlung (Restschuld) und das Abgabeverhalten der Vorjahre. Ab der Steuererklärung 2018 ist die Höhe gesetzlich geregelt und beträgt monatlich mindestens 25 Euro, respektive 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer je angefangenem Monat.
  • Zusammen mit dem Verspätungszuschlag erlassen wir einen Schätzungsbescheid. Mit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen soll möglichst die korrekte Steuer für das Kalenderjahr festgesetzt werden. Dabei orientieren wir uns an den Angaben des Vorjahres und an den elektronisch übermittelten Daten.
  • Wir können ein Zwangsgeld mit einer erneuten Frist von maximal vier Wochen androhen und danach festsetzen. Auch das geschieht nach unserem Ermessen, beträgt jedoch mindestens 200 Euro und höchstens 25.000 Euro.
Das Steuermodernisierungsgesetz beinhaltet etwa einen weitgehenden Verzicht darauf, für die verschiedenen Angaben stets Belege zu übermitteln.

ZASTER: Fast die Hälfte aller Erwerbstätigen nutzt inzwischen Elster – Tendenz steigend. Machen wir unsere Steuererklärung bald per App?

Bayrisches Landesamt für Steuern: Wir sind inzwischen schon so weit: Das Portal Mein ELSTER kann auch im Rahmen der App ElsterSmart genutzt werden. Mit dieser App haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zertifikatsdatei sicher verschlüsselt auf Ihrem Smartphone zu hinterlegen. So haben Sie die erforderliche Authentifizierung stets bei sich und können von überall aus auf Ihr Mein ELSTER zugreifen.

Sie können die Registrierung mithilfe Ihres Smartphones abschließen und die Zertifikatsdatei direkt auf dem Telefon speichern, und falls Sie schon registriert sind, importieren Sie einfach die Datei. Die Bearbeitung der Steuererklärung empfiehlt sich der Übersichtlichkeit halber jedoch weiterhin über den Bildschirm Ihres Computers.

Die gesetzlichen Änderungen zur Modernisierung des Steuerverfahrens, die seit 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind, vereinfachen den Prozess weiter und reduzieren die Steuererklärungspflichten der Bürger.

Es beinhaltet etwa einen weitgehenden Verzicht darauf, für die verschiedenen Angaben stets Belege zu übermitteln. Diese müssen in Zukunft nur noch bereitgehalten statt zwingend eingereicht werden. Sofern nötig, fordern wir Sie gezielt vom Steuerpflichtigen ein. Das betrifft auch Spenden, die künftig auch ohne mitgereichte Belege steuerlich berücksichtigt werden dürfen.

Ferner können Steuerpflichtige auf eine eigenständige Erklärung der Daten verzichten, die dem Finanzamt von Dritten vorliegen und Teil der vorausgefüllten Steuererklärung sind. In diesem Fall gelten die Daten, als hätten Sie sie selbst eingegeben. Das Unterlassen der entsprechenden Angaben stellt dann ihrerseits auch keine Verletzung der Mitwirkungspflicht dar, weil die Steuererklärung als vollständig gilt.

Hier geht’s zur ELSTER-Seite.

ein Artikel von
Hannes Lustermann