MITTAGSBRIEFING

Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter, EU-Staaten verschärfen Reiseregeln, Weiterhin Steuererleichterungen für Unternehmen

von Michael André Ankermüller

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

Am vergangenen Dienstag (19.01.2021) hat die Ministerpräsidentenkonferenz bei ihrem Treffen nicht nur Verschärfungen der Corona-Maßnahmen verabredet, sondern auch eine Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software. Bisher mussten Computer über drei Jahre abgeschrieben werden, wenn sie bestimmte Wertgrenzen überschritten. Die Regelung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Neben Selbstständigen profitieren Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten und sich dafür Hardware gekauft haben. (golem.de)

EU-Staaten verschärfen Reiseregeln

Aufgrund sich weiter verbreitenden Corona-Mutationen, justiert die EU nach: Die Grenzen sollen zwar offen bleiben, dafür aber die Regeln für das Reisen strikter werden. Privilegien für Geimpfte soll es vorerst keine geben. Demnach sollen nicht notwendige Reisen weiter eingeschränkt werden, doch für Waren und Pendler sollen die europäischen Grenzen möglichst offenbleiben, so EU-Ratschef Charles Michel nach einem EU-Videogipfel. Künftig soll es einen EU-Impfpass geben, aber vorerst keine Vorteile für Geimpfte – etwa beim Reisen. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen teilte mich, es solle eine neue Kategorie von „dunkelroten Zonen“ eingeführt werden, wo das Coronavirus sehr verbreitet sei. (Spiegel Online)

Weiterhin Steuererleichterungen für Unternehmen

Wenn ein Unternehmen stark von der Corona-Krise betroffen ist, kann wohl die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2021 ausgesetzt werden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Die Verlängerung sei ein deutliches Zeichen zur Unterstützung von Unternehmen und ihrer Liquidität. Die Vorauszahlung muss ein Unternehmer als eine Art Pfand leisten, wenn er seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen später als vorgeschrieben abgeben will. Schon im vergangenen Jahr war die Sondervorausszahlung wegen der Krise ausgesetzt worden. (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

ein Artikel von
Michael André Ankermüller
Michael lebt in Berlin, beschäftigt sich gerne mit Wirtschafts- und Finanzthemen und arbeitet als Journalist, Blogger, Autor sowie Berater für Digitale Medien. 2014 gründete er das sehr erfolgreiche Blogazine Blog.Bohème.