Wie funktioniert die E-Vignette für die Schweiz?
Die E-Vignette für die Schweizer mautpflichtigen Straßen macht das Durchqueren der Schweiz viel einfacher. Musste man bisher an Tankstellen und Rastplätzen die Klebevignette kaufen, kann man die Nutzungsgebühr für die Nationalstraßen der Schweiz nun ganz einfach digital bezahlen. Es entfällt somit das Ankleben an die Windschutzscheibe und vor allem auch das lästige, gar nicht so einfache Entfernen der abgelaufenen Vignette.
Die E-Vignette basiert auf einem anderen Funktionsprinzip, Sie ist an das Kfz-Kennzeichen, in der Schweiz Wechselschild, gekoppelt. Bei der Online-Bestellung der digitalen Vignette muss das Kennzeichen des Fahrzeuges angegeben werden. Dieses wird hinterlegt und bei den stichprobenartigen Kontrollen durch den Zoll und die Polizei über eine App elektronisch erfasst und geprüft. Somit ist die E-Vignette nicht an ein bestimmtes Fahrzeug, sondern an das Wechselschild gebunden. Das hat den Vorteil, dass beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs, mit dem Wechselschild auch der Nutzungsnachweis für die mautpflichtigen Straßen übertragen wird. Bisher musste für das neue Fahrzeug auch eine neue Klebevignette gekauft werden.
Elektronische Version der Schweizer Vignette kaufen – so geht es
Man kann die Schweiz Vignette kaufen auf Vignetteswitzerland.com. Der Bestellvorgang ist kinderleicht und erfordert nur wenige Angaben:
Vollständiger Name des Fahrzeughalters
E-Mail-Adresse
Zulassungsland
Fahrzeugkategorie
Kfz-Kennzeichen beziehungsweise Wechselschildnummer
Hat man all diese Angaben parat und eingegeben, braucht man nur noch zu bezahlen.
Das kostet die E-Vignette für die Schweiz
Die elektronische Vignette für die Schweiz kennt nicht wie österreichische oder italienische Vignetten verschiedene Zeitkontingente. Sie kostet immer 40 Franken, zuzüglich Bearbeitungsgebühren. Sie gilt für PKW, Motorräder, Wohnmobile und Caravans.
Wann brauche ich eine weitere E-Vignette?
Für Autofahrer mit Anhänger gilt wie bei der Klebevignette auch, dass beide, das Zugfahrzeug und der Anhänger, jeweils eine eigene Vignette haben müssen.
Wechselt bei einem Fahrzeugtausch das Nummernschild, benötigt man ebenfalls eine weitere Vignette. Allerdings kann während der Laufzeit einer aktuellen Vignette, diese auf Antrag auf das neue Wechselschild übertragen werden.
Gültigkeitsdauer der Schweizer E-Vignette
Die Schweizer E-Vignette gilt immer vom 1. Dezember eines Jahres bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres. Eine E-Vignette für das Jahr 2023 gilt also vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024. Mit einer gültigen Jahresvignette kann man die Straßen und Autobahnen also 14 Monate lang nutzen.
Kann ich die E-Vignette wiederverwenden?
Im Gegensatz zur Klebevignette ergeben sich für die Fahrzeugführenden wie oben bereits angeschnitten, die Vorteile einer Wiederverwendung. Die Klebevignette durfte und darf nicht vom Fahrzeug entfernt und auf einem anderen angebracht werden. Das war auch fast nicht möglich, da die Vignette in der Regel beim Entfernen und Abkratzen in tausend Einzelteile zerbricht. Mit der E-Vignette ist sowohl die Übertragung des Nutzungsgebührennachweises auf ein neues Auto mit gleichem Wechselschild als auch die einmalige Übertragung auf ein neues Wechselschild möglich.
Ist die Klebevignette weiterhin gültig?
Die neue digitale E-Vignette löst die bewährte Klebevignette nicht ab. Fahrzeughalter können sich für die eine oder die andere Möglichkeit entscheiden, Wer also wie bisher die Vignette gut sichtbar auf sein Fahrzeug kleben will, kann dies weiterhin tun. Allerdings ist die elektronische Variante praktischer und schneller. Vor allem Motorradfahrer begrüßen die neue digitale Vignette, da es bisher recht schwierig war, die Vignette gut sichtbar am Töff, so nennen die Schweizer ihr Motorrad oder Moped, zu befestigen.
Wann brauche ich eine Vignette für die Schweiz?
Wer schon einmal durch die Schweiz gereist ist oder in diesem schönen Land Urlaub gemacht hat, wird schon wissen, dass man auf vielen Straßen in der Schweiz eine Mautgebühr entrichten muss. Für Reisende, die das erste Mal durch die Schweiz reisen, soll an dieser Stelle noch einmal erklärt werden, auf welchen Straßen eine Vignettenpflicht besteht.
Grundsätzlich gilt die Vignettenpflicht für Schweizer Nationalstraßen der 1. und 2, Klasse, Das bedeutet, dass die E-Vignette nicht nur auf den Autobahnen, sondern auch auf Hauptstraßen und Autostraßen des Bundes notwendig ist. Daneben gibt es aber auch kantonale Autobahnen, die von der Mautpflicht befreit sind.
Zusätzliche Gebühren fallen bei zwei Tunnels in der Schweiz an. Will man durch den Großen ankt Bernard oder den Munt la Schera nutzen, reicht die E-Vignette nicht aus. Hier müssen extra Tunnelgebühren bezahlt werden. Im Gespräch ist auch eine zusätzliche Maut für den Gotthard-Tunnel. Jedoch ist diese noch nicht beschlossen.
Zusätzlich gelten auf den Schweizer Autobahnen und Nationalstraßen teilweise abweichende Regeln beim Befahren.
Das solltest du wissen, wenn du mit dem Auto in die Schweiz reist:
Sie haben keinen Vortritt bei der Einfahrt auf die Autobahn
Rechts überholen ist auf den Autobahnen verboten (Ausnahme: Vorbeifahren an Kolonnen, die sich auf der linken und/oder mittleren Spur gebildet haben)
Im Tunnel muss mit Abblendlicht gefahren werden
Die höchstzulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 120 Km/h, für Anhängerfahrzeuge bis 3,5 Tonnen 100 km/h und für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen 80 km/h
Das Bilden einer Rettungsgasse ist Pflicht
Bei Spurverengung und Spursperrung gilt das Reißverschluss-Prinzip
Welche Fahrzeuge sind von der Mautbefreit?
Die Pflicht zur E-Vignette oder Klebevignette in der Schweiz besteht für PKW, Motorräder, Wohnmobile und Fahrzeuge mit Anhänger. Mit diesen Fahrzeugen ist man mit der Ein-Jahres-Vignette in der Schweiz und bei der Durchfahrt in die Urlaubsorte in Frankreich, Italien oder Kroatien sicher unterwegs. Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, können die E-Vignette aber nicht nutzen. Für diese Fahrzeuge gilt eine Sonderregelung in Form der Schwerverkehrsabgabe, der LSVA. Diese gibt es nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern Europas.
Gibt es Strafen, wenn man ohne E-Vignette oder Klebevignette fährt?
Damit der Urlaub mit der ganzen Familie in der Schweiz nicht teurer wird als gedacht, sollte man tunlichst vermeiden, mautpflichtige Straßen ohne Vignette zu befahren. Das Fahren ohne gültige Vignette belegen die Schweizer Behörden mit einer Buße in Höhe von 200 Schweizer Franken. Zusätzlich zum Bußgeld muss dann natürlich noch eine E-Vignette oder Klebevignette gekauft werden. Ausreden wegen mangelnder Kaufmöglichkeiten gibt es mit der E-Vignette nun nicht mehr. Die E-Vignette kann man schnell und einfach erwerben, ohne lange Wartezeiten oder geschlossene Verkaufsstellen in Kauf nehmen zu müssen. Es gibt sicher bessere Möglichkeiten, sein Geld in der Schweiz anzulegen, als es für Strafgelder auszugeben.