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NEUE GESETZE

Neue Gesetze: Das ändert sich im Januar 2022

von Zaster Redaktion

Neues Jahr, neue Regeln. Pünktlich zum Jahreswechsel stehen mal wieder diverse Gesetzesänderungen an. Bei einigen handelt es sich noch um Relikte der vergangenen Regierung, die nun ihren Weg in das Bundesgesetzblatt gefunden haben. ZASTER hat für euch zusammengefasst, was ihr diesbezüglich wissen müsst.

Lohnerhöhung

Es gibt freudige Nachrichten für alle Arbeitnehmer da draußen: Anfang des Jahres 2022 wird der allgemeine Mindestlohn von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde steigen. Zudem steht schon im Juli 2022 die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro an. Wer aufmerksam die Koalitionsvorhaben der neuen Regierung studiert hat, dem wird zudem aufgefallen sein, dass diese darüber hinaus eine Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde plant.

Mehr Geld für Azubis

Doch nicht nur Arbeitnehmer dürfen sich auf mehr Geld im Portemonnaie freuen, auch Azubis erhalten künftig eine höhere Mindestausbildungsvergütung. Der Satz steigt um 35 Euro pro Monat, von 550 auf 585 Euro. Bei der Mindestausbildungsvergütung handelt es sich um das nicht-tarifgebundene Minimum, welches Arbeitgeber ihren Lehrlingen zahlen müssen. Diese steigt im 2. Lehrjahr um 18 Prozent und im 3. Lehrjahr um 35 Prozent.

Gelber Zettel wird digital

Die heiß ersehnte Digitalisierung im Gesundheitswesen steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar müssen behandelnde Ärzte die Krankschreibungen ihrer Patienten digital an die Krankenkassen weiterleiten. Dies ist bereits seit dem 1. Oktober 2021 fakultativ.  Somit wird der Durchschlag der Krankschreibung für die Kasse überflüssig. Für den 1. Juli 2022 ist dann auch eine direkte Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen geplant.

Verbraucherschutz für Daten

Es ist hinlänglich bekannt, dass Unternehmen mit Daten, welche durch Newsletter Anmeldungen oder ähnlichem gewonnen werden, teils höhere Gewinne als mit einem einzelnen Verkauf einfahren. Grund dafür? Diese Daten werden häufig an Dritte weiterverkauft, wodurch personalisierte Werbeinhalte produziert werden können. 

Bislang waren Verbraucher, wenn es um die Verwendung ihrer Daten ging, nur bedingt geschützt, ab dem 1. Januar 2022 ändert sich dies jedoch: Wer mit seinen eigenen Daten „zahlt“, wird dann nämlich so behandelt, als hätte er mit Geld gezahlt. Das Abonnement eines Gratis-Newsletters gilt dann zum Beispiel als regulärer Vertragsschluss, bei dem dann auch der Verbraucherschutz greift. Konsequenz dessen ist unter anderem, dass Unternehmen ihr Kleingedrucktes anpassen und neue Informationspflichten beachten müssen, sonst droht ihnen eine Abmahnung.

Pflegezuschuss

Auch bei der Sozialversicherung wird sich zum Jahresanfang 2022 einiges ändern. Künftig wird die Kasse pflegebedürftigen Menschen mehr Geld zur häuslichen Pflege und zur Kurzzeitpflege bereitstellen. Die sogenannten „Pflegesachleistungen“ werden ab Pflegestufe 2 um 5 Prozent erhöht. Die Leistungen in der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent von 1612 Euro auf 1774 Euro. Des Weiteren erhalten Heimbewohner ab Pflegestufe 2 einen Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Desto länger die Senioren im Heim leben, desto höher ist auch der Zuschlag.

Neue Gesetze für Unternehmerinnen und Unternehmer

Da uns die Coronapandemie, sowie ihre wirtschaftlichen Folgen leider auch im kommenden Kalenderjahr erhalten bleibt, führt die Bundesregierung die entsprechenden Hilfsprogramme auch weiterhin fort. So wird die sogenannte „Überbrückungshilfe III Plus“ vorerst bis März 2022 verlängert und in „Überbrückungshilfe IV“ umbenannt. Ebenso erhalten Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1500 Euro an direkten Zuschüssen mit der „Neustarthilfe 2022“. Auch das Kurzarbeitergeld wird für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 ausgezahlt.  

Keine Plastiktüten mehr

Eine freudige Nachricht für unsere Ozeane: Kunststoffbeutel mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern, sprich die klassischen Einkaufstüten dürfen künftig nicht mehr verkauft werden. Lediglich die dünnen Obsttütchen wird es weiterhin zu finden geben, Grund dafür ist laut dem Bundesumweltministerium eine fehlende Alternative.

Gesetzesänderungen und neue Gesetze für Rentner

Zudem wird im neuen Jahr ein kleiner Beitrag zur Armutsbekämpfung unternommen: So steigen ab dem 1. Januar 2022 die Regelsätze der Grundsicherung im Alter, wie auch bei der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II um 0,76 Prozent, sprich 3 Euro an.  Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich monatlich von 311 Euro für alle 6- bis 13-Jährigen, beziehungsweise auf 376 Euro für die 14- bis 17-Jährigen. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro an.

Neue Gesetze für Vermieter

Ab Januar 2022 müssen Vermieter, die sogenannte fernablesbare Verbrauchszähler in ihren Wohnungen installiert haben, ihren Mietern monatlich mitteilen, wieviel Heizenergie und Warmwasser diese verbraucht haben. Hintergrundgedanke ist eine Anpassung des Heizverhaltens zugunsten der Umwelt. Normiert wird dies in der neuen Heizkosten-Verordnung, mit welcher die EU-Energieeffizienz-Richtlinie aus dem Jahre 2018 umgesetzt wird. Doch aufgepasst: Die monatliche Verbrauchsübersicht hat nichts mit der jährlichen Heizkostenabrechnung zu tun, die Vermieter losgelöst davon zu erstellen haben.

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Zaster Redaktion
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