Familien und Corona

Mit Kindern Steuern sparen in Pandemie-Zeit

von Michael André Ankermüller

Solltest Du kleinere Kinder haben kennst Du sicher die Frage: Wer soll die Kinder betreuen, wenn Kita oder Schule geschlossen sind? Der Staat bietet Eltern und Alleinerziehenden in diesen Zeiten der Pandemie verschiedene Formen der Unterstützung – etwa aufgestocktes Kindergeld oder indirekte Steuervergünstigungen. ZASTER verrät, welche Mittel es gibt und wie ihr als Eltern oder Alleinerziehende (indirekt) bei den Steuern sparen könnt.

Verdoppelte Kinderkrankentage nutzen
Es gibt es gute Nachrichten: Zum 5. Januar 2021 wurde die Anzahl der Kinderkrankentage rückwirkend angehoben, was bedeutet, dass jedes Elternteil nun 20 Tage und Alleinerziehende nun 40 Tage im Jahr für die Kinderbetreuung beanspruchen dürfen. Jedoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Kinderkrankentage zu beanspruchen:

  • Sowohl Elternteil, als auch das Kind müssen gesetzlich krankenversichert sein.
  • Das Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder aufgrund einer Behinderung auf zusätzliche Hilfe angewiesen sein.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen.

Auch gut für Dich zu wissen: Der Anspruch gilt, anders als vor der Pandemie, nicht nur bei akuter Krankheit des Kindes. Die Kinderkrankentage dürfen auch genutzt werden wenn:

  • Kita oder Schule geschlossen ist,
  • der Präsenzunterricht ausgesetzt ist,
  • der Zugang zum Betreuungsangebot eingeschränkt ist oder
  • es eine Empfehlung seitens der Behörden gibt, eine Kinderbetreuung nicht wahrzunehmen – beispielsweise wenn es in der Schule coronabedingt zur Anordnung häuslicher Quarantäne kommt.

Statt eines Attests vom Kinderarzt braucht es für die Krankenkasse in diesem Fall eine Bescheinigung von Kita oder Schule. Auch wenn Du im Home-Office arbeitest, es aber aus unterschiedlichen Gründen nicht schaffst, die Arbeit und die Kinderbetreuung zu vereinbaren, können Kinderkrankentage in Anspruch genommen werden.

Good to know: Bei der Inanspruchnahme der Kinderkrankentage werden 90 Prozent des Netto-Verdienstausfalls gezahlt oder sogar 100 Prozent, für den Falle, dass es im vergangenen Jahr eine einmalige Bonuszahlung gegeben hat (bspw. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Dabei solltet ihr aber beachten, dass es eine Höchstgrenze von 112,88 € pro Tag gibt.

Krankentage verbraucht? Die Notlösung heißt Urlaubstage
Sollten Deine Kinderkrankentage aufgebraucht sein oder die Voraussetzungen (etwa eine gesetzliche Krankenkassenversicherung) nicht gegeben sein, sind Urlaubstage eine weitere Möglichkeit. Falls Du Sonderurlaub beantragen solltest, musst Du wissen, dass Dir dann nur 67 Prozent deines Nettogehalts ausgezahlt werden und die Auszahlung bei maximal 2.016 Euro liegt. Wenn Du normalerweise einen Nettoverdienst von 2.000 Euro hast, würdest Du demnach 1.340 Euro erhalten. Bei einem Verdienst von beispielsweise 5.000 Euro netto monatlich, würdest Du nur den Höchstsatz von 2.016 Euro bekommen.

Zusätzliche Ausgaben für die Kinderbetreuung

Wenn Du zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung (bei Kindern bis maximal 14 Jahre) hast, kannst Du zwei Drittel davon als Sonderausgabe bei der Steuer absetzen. Maximal werden 4.000 Euro hierfür genehmigt. Dies betrifft zum Beispiel Ausgaben für eine Betreuung in der Kita, einer Tagesmutter oder für ein Au-Pair. Good to know: Falls Du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst Du sogar Nachhilfekosten für dein Kind von der Steuer absetzen.

Kinderbonus und Kinderfreibeträge wurden erhöht

Das Kindergeld wurde dieses Jahr, allerdings unabhängig von Corona, um 15 Euro im Monat pro Kind erhöht. Der Staat hat zudem im Februar coronabedingt beschlossen, dass es zusätzlich zum Kinderbonus, der bei 300 Euro lag, nun weitere 150 Euro für jedes Kind geben wird. Falls Du in Kurzarbeit warst, oder normalerweise nicht allzu viel verdienst, kann das für Dich eine gute Unterstützung sein. Allerdings steht – Stand Anfang März – noch nicht fest, wann das Geld ausgezahlt wird.

Für Eltern gibt es außerdem einen höheren Freibetrag bei der Steuer, der in diesem Jahr auf 8.388 Euro gestiegen ist. Wenn Du hierzu die allgemeinen Grundfreibeträge für Eltern hinzu addierst (pro Kind sind das 9.744 Euro) wird klar, dass erst ab einem Jahresgehalt von 28.000 Euro deine Steueruhr zu ticken beginnt. Übrigens: Falls ein Kind in Ausbildung und über 18 Jahre aber noch nicht 25 Jahre alt ist, kann auch der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr genutzt werden.

ein Artikel von
Michael André Ankermüller
Michael lebt in Berlin, beschäftigt sich gerne mit Wirtschafts- und Finanzthemen und arbeitet als Journalist, Blogger, Autor sowie Berater für Digitale Medien. 2014 gründete er das sehr erfolgreiche Blogazine Blog.Bohème.