Brutto, Netto, bäh! Ich glaube wir sind uns alle einig: Steuern zahlen macht nur so mittel Spaß. Aber es gibt auch Kohle, von der das Finanzamt nichts abbekommt. Und ich rede jetzt nicht von Schwarzarbeit, sondern von legalen Geldern.
Einige Beispiele:
1
Lottogewinn
Da es hier nicht um „erbrachte Leistung“ geht, sondern wirklich nur um Glück, bekommt das liebe Finanzamt nix. Gilt übrigens auch bei Sportwetten. Da geht es zwar um Leistung, allerdings um die der anderen. Also, immer schön auf den BVB setzten!
2
TV-Shows
Ich saß mal bei „Wer wird Millionär“ bei Günther auf dem Stuhl. Klingt jetzt besser als es wirklich war… Aber meinen Gewinn bekam ich steuerfrei. Über die Höhe will ich nicht reden und schuld war auch nur mein Telefonjoker. Vielleicht hatte das Finanzamt damals auch nur Mitleid mit mir und hat es als „Raten“ abgetan und nicht als erbrachte Leistung. Bei anderen TV-Sendungen wie „Big Brother“ muss der Gewinner die Kohle am Ende dagegen versteuern.
3
Trinkgeld
Kellner, Taxifahrer, Friseur – in Deutschland sind etwa zehn Prozent Trinkgeld üblich. Die gute Nachricht: Egal, wie hoch das Trinkgeld ausfällt, es ist von der Steuer befreit. Allerdings nur, wenn es freiwillig bezahlt wurde und der Empfänger angestellt ist.
4
Geldgeschenke
Wenn Oma an Weihnachten 100 Euro ins Kuvert steckt, ist das nicht nur schön, sondern auch steuerfrei. Sie dürfte sogar 200.000 Euro locker machen, ohne dass der Fiskus was davon abbekommt. Allerdings nur alle zehn Jahre. Deine Mama dagegen darf dir im gleichen Zeitraum das Doppelte schenken und die liebe Ehefrau sogar ’ne halbe Million. Wenn du dann von der Kohle, großzügig wie Du bist, deiner heimlichen Geliebten was abgeben möchtest, nur zu. 20.000 Euro alle zehn Jahre sind steuerfrei.
5
Kindergeld
Stell dir mal vor, du hast sieben Kinder. Dann bekommst Du monatlich 1558 Euro Kindergeld. Im Jahr sind das 18.696 Euro steuerfrei! Da kannst du schon ’nen ziemlich coolen Urlaub für machen, am anderen Ende der Welt. Alleine. Und Papa schafft das zu Hause schon.
6
Privatverkäufe
Flohmarkt, Ebay, Kleiderkreisel… Solange du gelegentlich gebrauchte Kleidung, Bücher, Spielsachen, Möbel vertickst, kein Problem. Solltest du allerdings im großen Stil auch für andere bei Ebay Dinge zum Verkauf anbieten, kann die Steuerbehörde schon mal ungemütlich werden und schwuppsdiewupps bist du offiziell Händler.
7
Rückzahlungen
Es gibt so Leute, die haben einfach immer Glück im Leben. Die bekommen sogar von der Steuer Geld zurück und müssen dies dann nicht mehr versteuern. Irre, oder? Bei unserem komplizierten und teilweise ungerechten Steuersystem ist es doch fast ein Wunder, dass noch keiner auf die Idee gekommen ist, Steuerrückzahlungen als Einkommen zu werten…