Der große Faktencheck

Die 6 größten BAföG-Mythen

von Julia Brinker

Im Oktober ist es wieder soweit: Hunderttausende Erstsemester strömen in deutsche Universitäten und beginnen ihr akademisches Leben. Studieren, das ist in Deutschland kein Luxus wie etwa in Amerika. Doch auch hierzulande leben Studierende nicht selten von der Hand in den Mund. Finanzielle Unterstützung kommt da natürlich gerade recht. Am bekanntesten hier? Das BAföG! ZASTER hat sich die größten Mythen zum Studienkredit vom Staat angesehen.

1
Man bekommt kein BAföG, wenn die Eltern zu viel verdienen

Der wohl berühmteste Mythos in Sachen BAföG hält sich hartnäckig und hält noch immer viele Studierende davon ab, den Antrag für die Förderung zu stellen. Fakt ist, dass Eltern gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig sind, während diese sich in der Ausbildung befinden.

Wichtig ist, sich von den Einkommensgrenzen nicht entmutigen zu lassen. Diese sind eine Richtlinie und es spielen zahlreiche Faktoren wie Werbungskosten oder Sozialabgaben hinein. Zudem hast du ggf. Anspruch auf eine Teilförderung, falls deine verheirateten Eltern oder getrennt lebenden Elternteile zu den Besserverdienern gehören.

Die Beiträge wurden zuletzt in diesem Jahr angepasst. Mithilfe des BAföG-Rechners kannst du die Höhe deiner voraussichtlichen Unterstützung errechnen. Konkrete Fallbeispiele, die beim Verständnis und Errechnen helfen, gibt es auf der Seite des Familienministeriums.

2
Wenn man im letzten Semester schwanger wird, werden einem die BAföG-Schulden erlassen

Dieser Mythos ist falsch. Denn die Darlehenslast wird einem im Falle einer Schwangerschaft nicht automatisch erlassen. Vielmehr spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Fakt ist, dass die Ausbildung und ergo auch die Förderung unterbrochen und wieder aufgenommen werden kann. Darüberhinaus erhöht sich der Bedarfssatz pro (leiblichem/adoptierten) Kind unter 14 Jahre, das im gleichen Haushalt lebt, um bis 150 Euro pro Monat.

Im Falle eines Freistellungsantrages (z.B. bei geringem Einkommen) werden bis zu 605 Euro pro Kind als Freibetrag berücksichtig. In diesem Fall kann die Rückzahlung zinsfrei gestundet werden. Weitere Informationen zu dem komplexen Thema Schwangerschaft und Kinder findest du auf dieser Seite des BaföG.

3
Wer zu viel Geld auf dem Konto hat, bekommt das BAföG gekürzt

Ein wenig irreführend kann dieser Mythos sein, denn es geht darum, genau zu differenzieren. Beträgt dein Vermögen (Kontoguthaben, Aktien, Auto) bei Antragstellung mehr als 7.500 Euro (der sogenannte Freibetrag), wird dir das BAföG nicht unbedingt verwehrt, aber du wirst definitiv nicht den Höchstsatz erhalten. Der Grund? Du bist verpflichtet, dein Vermögen (sofern es über der aktuellen Grenze von 7.500 Euro liegt) in die Finanzierung deiner Ausbildung zu stecken. Liegt dein Erspartes unter 7.500 Euro, hast du die Chance, den BAföG-Höchstsatz zu erhalten.

Wie viel Geld du während deiner Ausbildung ansparst, ist indes nicht ausschlaggebend für deinen BAföG-Satz. Es gilt allerdings zu beachten, dass dein Nebenjob die 450-Euro-Grenze nicht überschreitet (mehr dazu in Punkt 4). Eine sehr dezidierte und verständliche Erklärung zu den Faktoren beim Freibetrag findest du bei Mystipendium.

4
Wer BAföG bezieht, für den lohnt sich ein Nebenjob aufgrund der hohen Abgaben nicht

Diesen Mythos können wir schlicht als nicht zutreffend zurückweisen. Denn auch, wenn du den Höchstsatz an BAföG erhältst, hast du die Möglichkeit bis zu 450 Euro im Monat zu erhalten. Aber Achtung: Diese Freigrenze gilt nur für nicht selbstständige Tätigkeiten. Wer als Freelancer neben dem Studium Geld zum BAföG dazuverdient, darf die 290 Euro im Monat nicht überschreiten. Diese Einnahmen sind steuerfrei und es werden keine Sozialabgaben fällig.

Optimal sind Beschäftigungen als Werkstudent, die die Wochenarbeitszeit von 20 Stunden jedoch nicht überschreiten dürfen. Auf diese Weise kannst du bereits Geld für die Rückzahlung des Darlehens beiseite legen und dir ein wenig Geld zum BAföG dazu verdienen – gerade in teuren Städten kann das nicht schaden.

Auf der Seite des Familienministeriums sind zahlreiche Fallbeispiele aufgeführt, die das Thema Nebenjob behandeln.

5
BAföG kannn man nur zum Beginn des Studiums beantragen

An diesem Mythos ist nichts dran. Denn du kannst das BAföG während deiner gesamten Studienzeit beantragen. Natürlich bekommst du mehr finanzielle Unterstützung, wenn du dich direkt zu Beginn deines Studiums darum kümmerst. Wichtig ist, dass du bereits immatrikuliert bist, bevor du den Antrag stellst.

Eine rückwirkende Auszahlung der Förderung ist nicht möglich. Jeden Monat, den du dich nicht um deinen BAföG-Antrag kümmerst, ist also verlorenes Geld, das dir zusteht.

6
BAföG bekommt man nur bis zum 30. Lebensjahr

Auch an diesem Mythos ist nicht viel Wahres dran. Überschreitest du während deines Studiums die Altersgrenze von 30 Jahren, so wird dir die Zuwendung nicht von heute auf morgen gestrichen. Solange du in der Regelstudienzeit bleibst, erhältst du auch dein BAföG – 30 oder nicht. Bei einem Masterstudiengang steigt die Altersgrenze sogar auf 35 Jahre.

Wenn du über 30 Jahre alt bist, ein Studium aufnehmen und dich mit BAföG fördern lassen willst, ist dies unter ganz bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Hier findest du weiterführende Informationen zum Thema BAföG und Alter.

ein Artikel von
Julia Brinker
Julia Brinker studierte in in Bonn und Bochum Germanistik und Romanistik und lebt nun in Berlin das Leben, das sie immer leben wollte. Warum? Weil sie in der Kultur- und Lifestyle-Metropole endlich Geld für all die Dinge ausgeben kann, die ihr am meisten Spaß machen.