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Einfuhrumsatzsteuer

Onlineshopping: Warum kleine Bestellungen von außerhalb der EU teurer werden

von Stefan Heine

Im Juli hat sich die Freigrenze der Einfuhrumsatzsteuer geändert. Bei Online-Bestellungen von außerhalb der EU können nun böse Überraschung, in Form von Nachzahlungen, auf die Empfänger:innen warten. Warum kleinere Artikel beim Online-Shopping teurer werden – und was es mit den Nachzahlungen auf sich hat, erklärt dir ZASTER.

Die Änderung bei der Einfuhrumsatzsteuer, die im Juli 2021 in Kraft trat, soll zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Online-Händler:innen innerhalb und außerhalb der EU beitragen. Für den oder die Verbraucher:in wird es jetzt leicht teurer – denn die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer ist – im Kontrast zur Umsatzsteuer – eine Verbrauchsteuer.

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer überhaupt?

Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich im zollrechtlichen Sinne um eine „Einfuhrabgabe“. Sprich, es ist ein Betrag, der bei der Einfuhr von Bestellungen aus dem Ausland entsteht. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer wird die Einfuhrabgabe von der Zollverwaltung erhoben – jedoch sind für das Abkassieren oft direkt die Paketzusteller:innen, die die Bestellung an deiner Haustür ausliefern, als quasi Mittler:innen zwischen Zoll und Empfänger:in, zuständig.

Was hat sich verändert? 

Bisher gab es eine Freigrenze auf Online-Bestellungen des außereuropäischen Auslands: Bestellungen von außerhalb der EU mit einem Wert von bis zu 22 Euro unterlagen keiner Einfuhrumsatzsteuer. Seit dem 1. Juli 2021 hat sich das geändert. In der Regel muss nun für jede Ware, die in einem Drittland (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellt wird, zusätzlich gezahlt werden. 

Woher die Änderungen kommen

Der Gesetzgeber will mit der Änderung einen fairen Wettbewerb zwischen E-Commerce-Verkäufern innerhalb und außerhalb der EU fördern. Denn zuvor war der Freibetrag bei einigen Grund zur Aufregung: Alle Bestellungen von außerhalb der EU, deren Wert kleiner war als 22 Euro, mussten keine Einfuhrumsatzsteuer abführen. Für Händler innerhalb der EU galt aber immer, egal welcher Wert die Ware hatte, die Umsatzsteuer von 19 bzw. 7 Prozent – damit waren sie im Nachteil. Denn wer zum Beispiel eine Schallplatte für umgerechnet 21 Euro aus Großbritannien kaufte, zahlte nur diesen Betrag (plus ggf. Versand). Wurde die Schallplatte innerhalb der EU gekauft und versendet, kamen gesetzlich aber noch die 19 Prozent Umsatzsteuer, also 3,99 Euro, dazu. Der Preis für das gleiche Produkt lag also insgesamt bei 24,99 Euro. Um den Anbieter außerhalb der EU preislich zu unterbieten, hätte ein:e EU-Händler:in mit einem Nettopreis von 17,64 Euro antreten müssen und damit deutlich weniger Gewinn gemacht. Die neue Regelung zur Einfuhrumsatzsteuer möchte also diesen Nachteil für Händler:innen innerhalb der EU beseitigen. Seit Juli 2021 müssen auch Online-Händler:innen außerhalb der EU die 19 Prozent Mehrwertsteuer, beziehungsweise bei Artikeln mit reduziertem Steuersatz (zum Beispiel Bücher) 7 Prozent, aufschlagen. 

Was heißt das für Dich?

Wenn du eine Online-Bestellung im Ausland bis 30.06.2021 getätigt hast, diese auch bereits versendet ist, aber die Lieferung nach dem 01.07.2021 eintritt, dann können zusätzliche Abgaben für dich als Empfänger:in entstehen. Dazu gibt es zwei Szenarien:

  1. Es gibt die einfache Variante, bei der der oder die Händler:in direkt schon die Steuer gezahlt hat. In dem Fall, wirst du keine böse Überraschung an der Haustür erfahren.
  2. Wenn der oder die Händler:in das nicht getan hat – kann das für dich als Empfänger:in ärgerlich werden. Denn dann wirst du nochmal zur Kasse gebeten, wenn du das Paket in Empfang nimmst. Plus: Zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer wird dann meist auch noch eine „Auslagepauschale“ fällig – Geld, welches die Deutsche Post gegenüber dem Zoll verauslagt. Es kann also durchaus passieren, dass bei Auslandsbestellungen mal eben 10 Euro an der Haustür nachgezahlt werden müssen – bei einem Artikel der an sich vielleicht kaum mehr als 20 Euro gekostet hat.

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Stefan Heine
Stefan Heine

Stefan Heine ist gelernter Fachanwalt für Steuerrecht und CEO bei smartsteuer. Er will den Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen digitalisiert er dazu den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung.