© Pixabay
DSGVO

Unternehmen überziehen Konkurrenz mit Abmahnungen

von Hannes Lustermann

Die Befürchtungen deutscher Rechtsexperten bewahrheiten sich: Unternehmen nutzen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um Mitbewerber aufgrund angeblich fehlerhafter Umsetzung der Richtlinien kostenpflichtig abzumahnen.

Die ersten beiden Kanzleien berichten, dass Ihnen Abmahnungen vorliegen, die zeitgleich mit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai übermittelt wurden. Diese erfolgten unter Berufung auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – noch ist rechtlich strittig, ob das als Begründung für die Abmahnung ausreicht, wie „Heise Online“ berichtet.

ein Artikel von
Hannes Lustermann