Umsatzsteuervoranmeldung
Während der ersten zwei Jahre nach Existenzgründung muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich eingereicht werden. In der Regel hat man bis zum 10. des Folgemonats Zeit, sprich die Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2019 müsste bis zum 10. Juni 2019 eingereicht werden. Steuerberater können für dich eine Dauerfristverlängerung einreichen, was dir einen Monat mehr Zeit gewährt. Die Umsatzsteuervoranmeldung von Mai 2019 wird dann erst zum 10. Juli 2019 fällig.
In der Ust.-Voranmeldung werden alle geschriebenen Rechnungen (Ausgangsrechnungen) und alle erhaltenen Rechnungen (Eingangsrechnungen) eingereicht und somit monatlich die bereits entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt gemeldet. Gleichzeitig bekommst du aber auch monatlich einen eventuellen Vorsteuerüberschuss erstattet. Das Finanzamt entscheidet über den Abgabezeitraum und unterrichtet dich dann entsprechend.
Übrigens: Zahle deine Umsatzsteuer in Form einer Ist-Versteuerung. Das bedeutet, dass du nur die Umsatzsteuer der Rechnungen abführst, die dir tatsächlich bezahlt wurden, ohne, dass du in Vorleistung gehen muss. Das Gegenteil ist die Soll-Versteuerung, bei der du die Umsatzsteuer aller Rechnungen an das Finanzamt zahlst, auch, wenn du die Beträge noch nicht erhalten hast.
Vorsteuer
Oft musst du für die Erstellung deiner Leistung selbst Mittel, Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Benzin, Materialkosten etc.). Die Umsatzsteuer dieser Beträge kann von dir als Vorsteuer gegenüber der zu zahlenden Umsatzsteuer geltend gemacht und verrechnet werden. Somit kann es sogar mal sein, dass du, anstatt Umsatzsteuer zu zahlen, eine Erstattung erhältst.