Steuererklärung: So setzt Du Dein Home Office richtig ab

“Home Office – kann man das nicht von der Steuer absetzen?” Diesen Satz hast Du vielleicht schon gehört oder gedacht. Normalerweise sind die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer ja kaum noch steuerlich absetzbar. Aber: In der jetzigen Zeit gibt es tatsächlich die Möglichkeit, Kosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen.

Gleich vorab: Ausgaben für Arbeitsmittel wie einen Bürostuhl, Schreibtisch oder Regale konnten auch bisher schon von der Steuer abgesetzt werden. Und das sogar, wenn Du kein „richtiges Arbeitszimmer“ hattest.

Warum lässt sich ein Arbeitszimmer jetzt besser absetzen?

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich prinzipiell nur absetzen, wenn Du keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hast. Und genau das dürfte bei vielen der Fall gewesen sein oder immer noch sein, wenn Arbeit im Home Office verordnet wurde.

Wie läuft das mit dem Absetzen genau?

Zuerst muss man zwei Fälle unterscheiden:

Musst Du zu Hause arbeiten, kannst Du bis zu 1.250 Euro im Kalenderjahr als Werbungskosten geltend machen. Gut zu wissen: Dieser Betrag greift auch dann, wenn Sie zum Beispiel “nur” drei Monate im Home Office arbeiten. Es wird also nicht anteilig aufs Jahr gerechnet.Die Steigerung: Der unbeschränkte Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Diese Regelung greift, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Wenn Du also mehr als die Hälfte Deiner Arbeitszeit in einem Arbeitszimmer zu Hause verbringst, ist es schon der Mittelpunkt. Also etwa bei drei von fünf Arbeitstagen in der Woche. Alles muss dann zeitanteilig berechnet werden: Kosten von mehr als 1.250 Euro können also nur in die Rechnung einfließen, wenn sie in den Zeitraum fallen, in dem Du auch tatsächlich zu Hause gearbeitet hast.

Wie muss mein Arbeitszimmer aussehen?

Ein häusliches Arbeitszimmer muss laut Finanzamt ein abgeschlossener Raum sein, der büromäßig eingerichtet ist und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Eine private Mitnutzung darf höchstens 10 Prozent betragen, wenngleich das natürlich schwer messbar ist. Klar ist auf jeden Fall: Einfach das Notebook auf den Küchentisch zu stellen, macht die Küche nicht zum Arbeitszimmer. Auch die klassische Arbeitsecke in einem Raum erfüllt nicht die Voraussetzungen. Selbst ein Durchgangszimmer ist kritisch zu sehen.

Wenn Du also bisher keinen solchen abgeschlossenen Raum hattest, kannst Du ihn natürlich temporär so einrichten. Handelt es sich etwa um ein Gästezimmer, solltest Du auf jeden Fall das Bett aus dem Raum bringen – und auch andere Dinge, die in einem Büro nichts zu suchen haben. Ganz wichtig: Vermutlich wirst Du das Zimmer nach der Zeit im Home Office wieder wie zuvor nutzen wollen – und nicht als Arbeitszimmer. Mach deshalb unbedingt Fotos vom temporären Arbeitszimmer – zu Beginn und zum Ende der Zeit. Denn absetzen kannst Du die Kosten ja erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr. Wenn das Finanzamt dann 2021 das Arbeitszimmer sehen will, hast Du den Fotobeweis.

Was lässt sich wie absetzen?

Grob gesagt: Du misst die Fläche des Arbeitszimmers und setzt das zur Gesamtfläche der Wohnung ins Verhältnis. Beispiel: Das Zimmer ist 13 Quadratmeter groß, die Wohnung 65 Quadratmeter. Der Anteil beträgt 20 Prozent. Du kannst also 20 Prozent der Miete, der Energie- und Wasserkosten und noch einiges mehr als Ausgaben absetzen. Musst Du das Zimmer erst neu streichen, oder braucht es eine Lampe, weil der Raum vorher eine größere Abstellkammer war, zählen diese Kosten zu 100 Prozent.

Und wie ist das nun mit den Arbeitsmitteln?

Jede*r, der oder die irgendwie zu Hause arbeitet, kann zum Beispiel einen Bürostuhl und einen Schreibtisch absetzen. Wichtig ist hier vor allem, auf die Preise zu achten. Alles, was höchstens 800 Euro netto kostet, lässt sich sofort in der nächsten Steuererklärung absetzen. Wenn Du Dir hingegen zum Beispiel einen High-End-Stuhl für mehr als 952 Euro kaufst, musst Du ihn über mehrere Jahre abschreiben. Wie viele das sind, regeln die sogenannten Afa-Tabellen. Für einen Bürostuhl gilt – wie für den Schreibtisch – eine Nutzungsdauer von 13 Jahren…

Was bedeutet das konkret für Dich?

Wenn Du wegen der Corona-Krise zu Hause arbeiten musstest oder musst, kannst Du die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in dieser Zeit von der Steuer absetzen. Der Raum muss abgeschlossen und bürotypisch sein und darf höchstens zu 10 Prozent privat genutzt werden.