Steuer-Apps: Steuerklärung per Handy!

Wir müssen in der Regel unsere Steuererklärung bis zum 31. Juli beim Finanzamt einreichen. Immer mehr Leute erledigen die leidige Aufgabe mit Apps. Und die erledigen diese Aufgabe immer besser. Während die ersten Steuer-Apps nur sehr einfache Steuerfälle bearbeiten konnten und viel Sparpotenzial verschenkten, haben sie nun dazugelernt. Und immer mehr etablierte Anbieter springen auf den Zug auf. So wird Buhl Data, Marktführer für private Steuersoftware, in Kürze mit „WISO steuer: Phone“ alle Funktionen des „SteuerSparbuchs“ in eine Smartphone-App packen. Und auch Forium mit „Lohnsteuer kompakt“ sowie DATEV, , Marktführerin für Steuerberater-Software, mischen in diesem Bereich mit.

Steuer: Per App fast so gut wie am PC

Aber jetzt heute gibt es jede Menge Apps für die Steuererklärung. Im Prinzip unterscheidet sich das Ganze nicht großartig vom PC-Programm. Du musst grundsätzlich alle notwendigen Angaben einpflegen, bei den Apps geschieht dieses Prozedere in der Regel über Frage-Antwort-Formaten. Praktisch zudem: Du kannst deine bei der Finanzverwaltung vorhanden Daten online abrufen und direkt in die Steuer-App übernehmen. Dazu zählen alle durch Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und private Versicherer digital an die Finanzämter übermittelten Daten, etwa die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung, Rentenleistungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Vorsorgeaufwendungen zu Riester- und Rürup-Verträgen. Zudem kannst du Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld und Beiträge zur Vermögensbildung (VL-Verträge) abrufen und übernehmen.

Steuererklärung: Immer einfacher

Abschließend musst du nur noch bestätigen, dass alle Angaben korrekt sind. Anschließend übermittelt die App deine ausgefüllte Steuererklärung auf elektronischem Weg direkt ans Finanzamt — ein Papierausdruck oder eine Unterschrift sind nicht erforderlich. Ebenfalls praktisch: Grundsätzlich musst du mit deiner Steuererklärung keine Belege mehr einreichen. Einzelne Belege herauszurücken, ist nur noch auf ausdrückliche Anordnung des Finanzamts nötig. Dies erfolgt stichprobenartig vor allem bei merkwürdigen Angaben. Künftig könnte es sogar noch einfacher werden. Denn die Bundesregierung plant, den Belegabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung sukzessive zu erweitern. Konkret: Künftig sollen Kirchensteuerzahlungen und -erstattungen, Zinsen auf erhaltene Steuererstattungen, freigestellte Kapitalerträge und der Grad einer Behinderung automatisch in die Erklärung importierbar sein.

Drei empfehlenswerte Steuer-Apps