Streik, Sturm, Zugausfall

Bahn fällt aus? So bekommst du dein Geld zurück

von Emina Benalia

Verspätung, technische Probleme, Zugausfall: ZASTER klärt auf, welche Rechte du als Bahn-Kunde hast und wie du Geld für dein Ticket zurückerstattest bekommst.

Ein plötzlicher Sturm kommt auf, die Belegschaft streikt oder der Zug fällt wegen technischer Probleme aus: Wenn es zu Problemen mit der Bahnfahrt kommt, ist schnell guter Rat gefragt.

Wie geht es jetzt weiter? Und welche Rechte haben Bahn-Kunden bei Ausfällen und Verspätungen? ZASTER klärt auf.

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Wo informiert die Bahn über aktuelle Probleme?

Zu aktuellen Entwicklungen informiert DB unter anderem über Twitter, in der Bahn-App oder auf der Webseite. Auch an Informationsständen in den Bahnhöfen bekommen Reisende Hilfe.

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Kann ich die Fahrt stornieren?

Ja, das geht. Sollte der Zug wegen eines Sturms oder aus anderen Gründen ausfallen oder wenn du Probleme hast, einen Anschlusszug zu bekommen, dann kannst du vor Fahrantritt von der Reise zurücktreten. Die Deutsche Bahn ist verpflichtet, den vollen Fahrpreis zu erstatten. In so einem Fall rät das Unternehmen auf ihrer Website, sich an die DB-Reisezentren oder DB-Agenturen zu wenden.

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Der Bahn-Service ist zu kompliziert, gibt es Alternativen?

Auch hier ein klares Ja. Weil die Rückerstattungswege bei der Bahn oft etwas bürokratisch geregelt sind, wollen einige Start-Ups eine Alternative bieten. Einer dieser Anbieter ist der Bahn-Buddy. Auf ihrer Website wirbt das Unternehmen mit unkomplizierten Verfahren. Im Falle von Zugverspätungen und Ausfällen kannst du dein Ticket auf der Website hochladen. Bahn-Buddy prüft, ob und wie viel Rückerstattung dir zusteht. Im Anspruchsfall überweist dir das Unternehmen nach eigenen Angaben das Geld sofort auf dein Konto. Für diesen Dienst berechnet Bahn-Buddy eine kleine Gebühr, die mit den Rückerstattungskosten verrechnet werden.

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Bekomme ich mein ganzes Geld zurück?

Nicht immer. Solltest du dich entscheiden, die Fahrt trotz Verspätung oder drohender Ausfälle anzutreten, hängt die Höhe des zurückerstatteten Fahrpreises von der Länge der Verspätung ab. Hier gilt: Ab 60 Minuten Verspätung stehen dir 25 Prozent des Fahrpreises zu. Ab 120 Minuten kannst du die Hälfte des Preises zurück verlangen. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters zahlt die Bahn ab 30 Minuten den Sprinter-Aufpreis zurück.

Auf höhere Gewalt – etwa Streiks oder Schäden wegen eines Sturms – kann sich die Bahn im Gegensatz zu Fluggesellschaften übrigens nicht berufen. Eine Entschädigung steht Kunden unabhängig von dem Grund der Verspätung zu.

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Übernimmt die Bahn auch Kosten für ein Hotel?

Ob die Bahn Übernachtungskosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Situation ab. So wird zum Beispiel geprüft, ob du tatsächlich aufgrund des Zugausfalls oder der Verspätung deine Fahrt nicht am selben Reisetag fortsetzten konntest. In so einem Fall kann das Unternehmen nachträglich die Kosten für ein Hotel zurückerstatten. Wichtig: Denk daran, dir von dem Hotel eine Rechnung ausstellen zu lassen!

ein Artikel von
Emina Benalia
"Wenn ich einmal reich wär", sang einst Anatevka in dem gleichnamigen Musical. Als Kind einer Musikwissenschaftlerin kannte Emina Benalia das Lied aus ihren Kindertagen. Viel mehr Wissen wurde ihr über Finanzen, Versicherungen und Geldanlagen zu Hause nicht vermittelt. Umso wichtiger ist es für sie, als ZASTER-Redakteurin diese Themen aufzuarbeiten und ihren Lesern verständlich zu vermittelt – sexy, fluffig, interessant, leidenschaftlich und informativ.