Nicht bezahlte Rechnungen

Inkasso? So reagierst du richtig

von Nils Matthiesen

Ein Inkassoschreiben flattert ins Haus? Jetzt gilt es einige Dinge zu beachten. Zaster nennt die Wichtigsten.

Ein Inkassoschreiben flattert ins Haus? Jetzt gilt es einige Dinge zu beachten. Zaster nennt die Wichtigsten.

Viele Deutsche haben Schulden. Inkassounternehmen sollen diese eintreiben. Über 2.000 solcher Betriebe gibt es mittlerweile in Deutschland. Sie bearbeiten jährlich 20 Millionen Forderungen und treiben im Jahr mehr als fünf Milliarden Euro ein. Nicht immer mit sauberen Methoden. Oft fühlen sich Empfänger zur Zahlung genötigt. Doch was dürfen Inkassounternehmen überhaupt? ZASTER klärt auf.

Das dürfen Inkassounternehmen

Fest steht: Inkassounternehmen haben das Recht Schuldner zur Zahlung aufzufordern, wenn die Forderung gerechtfertigt ist. Dazu können sie dir entweder einen Brief schreiben, anrufen oder persönlich vorbeikommen. Das Inkassobüro darf aber nicht mit Dritten über die Forderung sprechen. Beispielsweise wenn jemand anderes die Haustür öffnet oder jemand anderes am Telefon ist. Wichtig zudem: Inkassomitarbeiter dürfen nur zum Ausgleich der Schulden auffordern. Nicht mehr und nicht weniger. Sie dürfen weder die Wohnung betreten noch Wertgegenstände oder Bargeld mitnehmen. Genau das verlangen sie aber oft. Denn die Schuldeneintreiber arbeiten in der Regel auf Provisionsbasis. Sie verdienen also nur im Erfolgsfall Geld.

Inkasso erhalten? Darauf musst du achten

  • Nachweis erforderlich: Inkassoschreiben solltet du immer ernst nehmen und genau prüfen. Nur wer offiziell registriert ist, darf aber Inkasso betreiben. Auf dem Inkassoschreiben muss die Registrierungsstelle vermerkt sein. Hier kannst du sie im Internet überprüfen.
  • Forderung prüfen: Überprüfe, ob die Forderung gegen dich zu Recht besteht. Nur wenn das der Fall ist, musst du zahlen. Falls nicht, musst du sofort widersprechen. Am besten per Einwurfeinschreiben, so hast du einen Beleg.
  • Nicht zahlen: Ist die Forderung unberechtigt, zahle keinen einzigen Cent. Das könnte als Anerkenntnis gelten.
  • Nicht einschüchtern lassen: Inkassounternehmen wollen dich stets zur sofortigen Zahlung bewegen, und drohen mit Kosten für Gerichtsverfahren, Lohn- und Gehaltspfändung oder Zwangsvollstreckung. Lass dich nicht unter Druck setzen. Verstehst du etwas nicht oder bist unsicher, frage die Verbraucherzentrale um Rat.
  • Inkassokosten: Oft gibt es Beschwerden über zu hohe Inkassogebühren. Dazu musst du wissen: Als Maßstab wird angelegt, was ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen könnte. Für durchschnittliche Fälle kann ein Anwalt aktuell eine 1,3-fache Gebühr berechnen, sodass bei einer Forderung bis zu 500 Euro eine Gebühr von 70,20 Euro fällig wird. Tipp: Ob Zahlung und Kosten überhaupt berechtigt sind, kannst du mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen kostenlos überprüfen.

Inkassogebühren sollen sinken

Übrigens: Die Bundesregierung hält die derzeitigen Gebühren für zu hoch und will diese senken. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat daher einen neues Gesetzesentwurf vorgelegt, der insbesondere bei geringen Forderungen das Missverhältnis zwischen Aufwand und Höhe der Inkassokosten korrigieren soll. Demnach sollen Dienstleister fürs Eintreiben von Forderungen bis 500 Euro künftig nur 37,80 Euro verlangen — es soll aber Ausnahmen geben.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.