Geld im Alltag sparen

Bei Abos sparen: So teilst Du Amazon, Netflix & Co. mit Freunden

von Carola Tunk

Musik, Filme, Pay-TV: In Zeiten von digitalen Einkäufen & Abos lassen sich Konten oft einfach teilen. So gibt’s Apps und Dienste viel billiger. Zaster zeigt, wo’s klappt und welche Fallen lauern.

Musik-CDs, DVDs, Programmpackungen – kennst Du vielleicht noch aus dem Schrank bei Deinen Eltern. Wahrscheinlich sogar, dass sie genau wie VHS- und Musikkassetten früher oder später komplett von der Bildfläche verschwinden. Denn egal ob Musik, Filme oder Bücher, digitale Inhalte kommen zunehmend übers Internet ins Haus. Doch das hat einen entscheidenden Nachteil: Wie früher ein Buch oder eine DVD einfach an Freunde zu verleihen, ist mit virtuellen Gütern nur selten möglich. Schließlich sind die Dateien in der Regel an ein Nutzerkonto gekoppelt.

Gut geteilt ist halb gewonnen

Doch nicht verzagen. Teilen statt verleihen lautet die Zauberformel. Denn das ist oft problemlos möglich. Entweder weil die Hersteller ein Einsehen haben, und ihre Dienste mit entsprechenden Funktionen bestücken oder mit alternativen Tricks. Dabei entpuppt sich diese „neue“ Art des Teilens als echter Fortschritt, denn gekauft Inhalte landen auf diese Weise meist ganz automatisch auf den Geräten von Freunden und Bekannten. Darüber hinaus lassen sich die Kosten, die durch Abos und andere Einkäufe entstehen, auf mehreren Schultern verteilen. Wem beispielsweise Netflix alleine zu teuer ist, muss zusammen mit drei Freunden gerade einmal 3 Euro pro Monat aufbringen. Das lohnt sich selbst für Film- und Serienmuffel. Wie das digitale Teilen bei den wichtigsten Internet-Diensten im Detail funktioniert und auf was Du dabei achten musst, erfährst Du in diesem Artikel.

eBooks: Amazon Kindle

Bücher mit Freuden tauschen – im digitalen Zeitalter gar nicht so einfach. Denn gekaufte Bücher sind ans eigene Nutzerkonto gebunden, im Falle des Kindle also an das Amazon-Konto. Für dieses Problem gibt es aber Lösungen.

So funktioniert‘s: Das Zauberwort lautet „Amazon-Familienbibliothek“. Damit hast Du die Möglichkeit, Deine Büchersammlung mit bis zu 5 anderen Personen zu teilen. Du kannst sogar auf die Bibliothek eines (!) anderen Amazon-Mitglieds zugreifen.

Zur Einrichtung klickst Du in Deinem Ihrem Amazon-Konto auf „Mein Konto“ und klickst auf „Meine Inhalte und Geräte“. Weiter geht’s mit „Einstellungen“ sowie „Haushalte und Familienbibliothek“. Hier kannst Du einen „Erwachsenen“ einladen, mit dem Du untereinander Bücher tauschen kannst und vier „Kinder“, die auf Deine Bibliothek zugreifen dürfen. Gut zu wissen: Das hast die Möglichkeit, bestimmte Titel von der Freigabe auszuschließen.

Nachteil: Um die Kindle-Konten von „Erwachsenen“ miteinander zu verknüpfen, brauchst Du die jeweiligen Amazon-Anmeldedaten. Das setzt schon einiges an Vertrauen voraus.

Filme & Serien: Amazon Prime Video

„Prime“-Mitglieder genießen bei Amazon Video, die Auswahl aus über 1.000 Filmen und hunderten Serien. Die Videos lassen sich per PC, Tablet und Smartphone übers Internet abrufen.

So funktioniert‘s: Offiziell ist es das Teilen nicht erlaubt. Die einzige Möglichkeit besteht also darin, die Anmeldedaten fürs Amazon-Konto weiterzugeben. In diesem Fall kannst Du sogar gleichzeitig gucken. Denn mit einem Amazon.de-Konto lassen sich zwei Videos gleichzeitig streamen. Ebenfalls praktisch: Du kannst so viele Geräte mit Deinem Amazon-Konto verknüpfen, wie Du möchtest.

Nachteile: Wer seine Amazon-Kontodaten weitergibt, muss dem Empfänger absolut vertrauen. Denn der kann mit den Anmeldedaten etwa auf Einkaufstour gehen und sehen, was Du so alles bei Amazon bestellst.

Paketversand: Amazon Prime

Wer als Amazon-Kunde 69 Euro pro Jahr bezahlt, bekommt Pakete schneller geliefert, in der Regel am nächsten Tag. Darüber hinaus haben Prime-Mitglieder Zugang zur Kindle-Leihbücherei und den Video-Dienst Amazon Instant Video.

So funktioniert‘s: Zumindest der Versandvorteil lässt sich mit bis zu vier Personen teilen. Dazu muss das Prime-Mitglied in den Konto-Einstellungen („Meine Prime-Mitgliedschaft“) auf „Prime Vorteile teilen“ klicken und einige Infos eintippen. Leider müssen Deine Verwandten und Freunde die gleiche Adresse wie Du haben. Das Angebot ist nichtsdestotrotz speziell für Familien und WGs attraktiv.

Nachteile: Amazon Video und die Kindle-Leihbücherei lassen sich auf diese Weise nicht teilen. Wie das funktioniert, erfährst Du in den entsprechenden Abschnitten. Außerdem gilt das Angebot nicht für Amazon-Student und Amazon-Family.

Musik aller Art: Spotify

Für 9,99 Euro pro Monat unbegrenzt Millionen Musiktitel auf Geräte aller Art aus dem Internet streamen – Spotify macht’s möglich. Der Dienst lässt sich auf zwei Arten teilen.

Mit Spotify Family für 14,99 Euro können sich bis zu sechs Nutzer ein Spotify-Konto teilen. Die Funktion lässt sich im eigenen Spotify-Konto unter „Spotify Family verwalten“ einrichten. Eine Person übernimmt dabei Verwaltung und Rechnung. Abgesehen davon kann jede Person den Musikdienst ganz individuell nutzen, also beispielsweise eigene Playlists anlegen und persönliche Empfehlungen abrufen, die auf dem eigenen Musikgeschmack basieren. Im Idealfall kostet Spotify also dann nur 2,50 Euro pro Person.

Nachteil: Spotify prüft neuerdings anhand der IP-Adressen, ob sich es sich tatsächlich um echte „Familien“ handelt, die unter einem Dach wohnen. Wenn Du aber in einer WG wohnst, könnte die „Family“-Variante für Dich und deine Mitbewohner in Frage kommen.

Filme & Serien: Netflix

Den US-Internet-Filmdienst Netflix gibt‘s hierzulande ab 7,99 Euro. Vor allem das Serienangebot sucht seinesgleichen.

So funktioniert‘s: Du kannst Dein Netflix-Konto mit Freunden, Familie oder Bekannten ganz einfach teilen. Dazu brauchst Du nur das teuerste Netflix-Abo „Premium“ für 13,99 Euro. Das bietet nicht nur die beste Bildqualität (Ultra HD) sondern erlaubt außerdem den Streaming-Dienst gleichzeitig auf vier Geräten zu nutzen. Wenn Du Netflix nur mit einem Freund teilen möchtest, tut’s auch das günstigere „Standard“ Abo für 10,99 Euro. Hier dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig an verschiedenen Geräten glotzen – HD-Qualität ist auch dabei. Nicht nur deshalb lohnt sich der günstigste „Basis“-Tarif für 7,99 Euro kaum. Hier gibt’s nur SD-Qualität und einen Stream. Übrigens: Netflix scheint das Teilen nicht zu stören. Das Unternehmen kommuniziert nach außen auch nach der Verschärfung der AGB, dass Account-Sharing im privaten Rahmen möglich sein soll.

Das sagt der Rechtsanwalt

Interview mit Rechtsanwalt Christian Solmecke rund ums Thema „Digitales Teilen“

Dienste-Abos mit Freunden teilen: Darf man das?

C. Solmecke: Für die Beantwortung dieser Frage kommt es entscheidend auf die Regelungen in den AGB des jeweiligen Dienstes an. In der Regel haben die Dienste kein Interesse daran, dass der Account mit Freunden geteilt wird und untersagen in den Nutzungsbedingungen die Weitergabe des Passworts.

Können Unternehmen das ungenehmigte Teilen überhaupt beweisen?

C. Solmecke: Unternehmen können das Teilen gut nachweisen, wenn sich gleichzeitig mehrere Personen an verschiedenen Orten einloggen. Das lässt sich beispielsweise an den IP-Adressen erkennen, wenn mehrere Nutzer gleichzeitig den Dienst nutzen. Denn die enthalten auch Informationen über den Ort.

Ist Ihnen ein Fall bekannt, bei dem ein Unternehmen gegen Kunden in so einer Sache vorgegangen ist?

C. Solmecke: Nein, ein solcher Fall ist uns nicht bekannt. Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass sich die Kunden kaum an einen Rechtsanwalt wenden, wenn sie nach rechtswidriger Nutzung einfach von einem Dienst gesperrt wurden, was die häufige Konsequenz nach einem AGB Verstoß ist.

ein Artikel von
Carola Tunk
Carola Tunk wuchs in einem Haus mit einer Bibliothek auf, findet das Internet aber auch ganz ok. Bis sie sich eine Karriere als Romanautorin leisten kann, schreibt sie für ZASTER. Carola über ihr Verhältnis zu Geld: „Ich liebe Luxus, aber im Herzen bin ich Sozialist.“