Warum ein Aufhebungsvertrag mit Vorsicht zu genießen ist
Wenn sich in deinem Job die Dinge nicht so entwickeln, wie du dir das vorgestellt hast und bereits eine neue, bessere Aufgabe winkt, dann gibt es im Grund zwei verschiedene Lösungen, um den Ganzen ein Ende zu bereiten. Erstens, die klassische Kündigung, die du je nach Arbeitsvertrag meist fristgerecht zum Monatsende einreichen musst. Dann heißt es, noch einen Monat bzw. vier Wochen durchhalten, bis du das Kapitel schließen kannst. Oder aber du teilst deinem Arbeitgeber offen mit, dass du dich beruflich verändern möchtest, jedoch nicht kündigen willst. Die Gründe hierfür sind eigentlich klar. Denn eine Kündigung macht sich im Lebenslauf nie so gut und außerdem verlierst du durch eine mögliche Sperre für bis zu 12 Wochen durch das Jobcenter in der Zeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das kann dir zwar bei einem Aufhebungsvertrag ebenfalls passieren, dennoch ist diese Form der Auflösung deines Arbeitsverhältnisses die etwas elegantere.
Doch Vorsicht, denn mit einem Aufhebungsvertrag gehen auch einige Risiken einher. Hier ist, was du unbedingt wissen musst, bevor du so einen Vertrag unterschreibst.