Mehr Geld, mehr Absicherung, hohes Bußgeld

Das ändert sich für dich im April

von Steven Plöger

Neuer Monat, neue Regeln. Zum Start in den Frühling ändern sich im April 2019 für Verbraucher wieder einige Gesetze und Richtlinien – unter anderem bei PayPal und dem Mindestlohn. Die wichtigsten Neuerungen zum Thema Geld und Finanzen haben wir hier für dich zusammengefasst.

PayPal

Der Online-Bezahldienst PayPal ändert zum Start in den April seine Käuferschutz-Regeln. Wenn Kunden bisher nicht innerhalb von zehn Tagen auf PayPal-Anfragen zu Käuferschutz-Anträgen reagierten, lehnte der Online-Dienst die Anträge ab. Das soll mit einer Datenschutzänderung zum Ende des Monats anders werden. Mit dieser Anpassung wird die 10-Tages-Frist ab dem 29. April abgeschafft. Stattdessen will PayPal den Rahmen zukünftig flexibler gestalten und eine „dem Einzelfall angemessene Frist“ anwenden.

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Mindestlohn

Ab Montag steigt der Mindestlohn für Zeitarbeiter in Westdeutschland von 9,49 Euro auf 9,79 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern verdienen Leiharbeiter keine zusätzlichen 30 Cent. Hier gibt es keine Änderung.

Für das kommenden Jahr 2019 werden aber auch sie berücksichtigt. Für den Spätsommer wurde eine weitere Anpassungsstufe für Leiharbeiter beschlossen: Bis zum 1. Oktober wird der Branchen-Mindestlohn auf 9,96 Euro in den alten und auf 9,66 Euro in den neuen Bundesländern steigen.

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Congstar

Das Mobil-Unternehmen mit dem gelben Stern wird ab 1. April magenta. Congstar-Kunden telefonieren ab Montag als Telekom-Kunden. Congstar-Verträge werden zu Telekom-Verträgen umgeschrieben, so das Unternehmen. Congstar war zwar schon immer Telekom-Tochter, doch nun ändert sich die „organisatorische Zugehörigkeit“ innerhalb des Konzerns. Für Kunden ändert sich außer den neuen Verträgen nichts. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

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Knöllchen-Alarm

Wer nicht aufpasst, wird ab April in Stuttgart zur Kasse gebeten. Bislang waren Anwohner in Stuttgart von Diesel-Fahrverboten ausgenommen. Ab Montag sollen aber auch sie Strafen zahlen, wenn sie einen Diesel fahren, der nicht die Abgasnorm 5 enthält. Ein Verstoß schlägt mit rund 80 Euro zu Buche.

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Steven Plöger