Zahl des Tages

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von Hannes Lustermann

Im Sommer kommen sie in Scharen angebrummt: Kaum ein Kaffeeklatsch oder ein Grillabend vergeht, an dem Wespen und Bienen sich nicht zuhauf auf Süßspeisen und Fleisch stürzen. Um sich die ungeladenen Gäste vom Leib zu halten, gibt es viele Mittel – doch wer besonders rabiat durchgreift, kann hart bestraft werden: Theoretisch drohen dem, der Wespen und Co. ausmerzt, bis zu 50.000 Euro Strafe.

Die schwarz-gelben Insekten gehören zu den gesetzlich geschützten Tierarten, und auch für genervte Privatleute gibt es neben dem drohenden Bußgeld einen guten Grund, die Tierchen am Leben zu lassen: Wespen sind Fleischfresser und machen sich gerne über die lästigen Stechmücken her. So ersparen sie Ihnen unangenehmen Juckreiz.

Besonders teuer wird es theoretisch, wenn man statt den hierzulande sehr verbreiteten Arten der deutschen oder der gemeinen Wespe eine Kreiselwespe tötet: Diese vom Aussterben bedrohte Art ist besonders geschützt, und wer ihnen ein vorzeitiges Ende bereitet, könnte gar mit bis zu 65.000 Euro belangt werden.

Bis dato gibt es laut Dr. Melanie von Orlow vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) jedoch keinen bekannten Fall, der vor Gericht gelandet ist, wie sie im Interview mit der Berliner Zeitung festhält.

Das gemeinnützige Recherchezentrum „correctiv.org“ stellt in seinem Faktencheck zum Thema ebenfalls klar, das Bußgelder in der Höhe von mehreren Tausend oder gar 50.000 Euro in der Realität noch nie zur Anwendung gekommen sind, auch wenn eine Vielzahl von Medien versuchte, diesen Eindruck zu vermitteln.

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Hannes Lustermann