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5 Mythen über die Steuererklärung – was stimmt wirklich?

von Christoph Masurek

Du denkst, dass sich eine Steuererklärung für dich nicht lohnt? Zaster-Kolumnist Björn Waide geht diesem und anderen Gerüchten auf den Grund.

Noch immer verzichten Millionen Deutsche jährlich auf die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung. Oft aus falschem Respekt vor dem bürokratischen Akt oder weil sie denken, sie würden eh keine Erstattung bekommen. Dabei lohnt es sich, die Steuererklärung zu machen. Schauen wir uns die verbreitetsten Mythen einmal genauer an:

“Jeder muss eine Steuererklärung abgeben.”

Falsch. Nur wer verheiratet und in den Steuerklassen 3 und 5 eingeteilt ist, mehrere Einnahmequellen hat, Arbeitslosen- oder Elterngeld bezieht, der ist tatsächlich zur Abgabe verpflichtet – und wird in der Regel auch per Brief vom Finanzamt daran erinnert.

Man kann eine Steuererklärung aber auch freiwillig abgeben. Wer das etwa als Single oder einfacher Angestellter nicht macht, lässt sich unter Umständen eine ordentliche Erstattung entgehen und schenkt Vater Staat Steuergeld – in Summe sind das bis zu 500 Millionen Euro jährlich.

Übrigens: Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, der hat noch bis zum 31. Juli Zeit, Unterlagen einzureichen. Seit diesem Jahr gilt die neue Frist, die von Ende Mai in den Sommer verlegt wurde. Wer die Frist dennoch verpasst – also zum Beispiel nicht rechtzeitig um eine Verlängerung bittet –, zahlt je nach festgesetzter Steuer eine Verspätungszuschlag von mindestens 25 und bis zu 25.000 Euro.

“Wer sie einmal macht, muss immer wieder!”

Gerade junge Menschen denken, dass nach einmaliger freiwilliger Abgabe die Steuererklärung in den Folgejahren verpflichtend ist. Das stimmt nicht: Du kannst für jedes Jahr neu entscheiden, ob du eine Erklärung abgeben willst, oder nicht. Außerdem hast du vier Jahre rückwirkend Zeit, es dir für ein Steuerjahr zu überlegen.

Liegt das Jahr, für das du eine Erklärung abgegeben willst, mehr als 15 Monate zurück und bekommst du eine Erstattung ausgezahlt, dann zahlt dir der Staat sogar noch Zinsen oben drauf – 0,5 Prozent pro Monat ab dem 16. Monat! Für den Fall, dass dir eine Nachforderung ins Haus fliegt, kannst du die Steuererklärung durch Einspruch einfach innerhalb eines Monats wieder zurücknehmen.

“Zu kompliziert. Das kann ich nicht (allein)!”

Doch! Klar, das Steuerrecht ist kompliziert und wird nicht einfacher. Aber man muss kein Experte sein, um eine Erklärung richtig zu erstellen. Moderne Tools und Steuer-Software wie etwa die von smartsteuer machen den Prozess relativ simpel. Meist wird man hier durch einen Fragebogen geführt und bekommt bei Bedarf Zusatzinfos, um das Ganze besser zu verstehen. Durch das Beantworten der Fragen kann das System dann im Hintergrund die Steuererklärung Stück für Stück ausfüllen.

“Das lohnt sich für mich eh nicht!”

Wie viel Erstattung du in etwa erwarten kannst, erfährst du direkt bei der Eingabe der Daten in eine Steuer-Software. Ein Steuerberater, der sein Geld wert sein will, wird dir auch eine grobe Schätzung abgeben können. Offizielle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: In etwa 80 Prozent der Fälle gibt es eine Steuerrückzahlung, wenn eine Steuererklärung abgeben wird – im Schnitt 1.007 Euro!

“Das Finanzamt macht ohnehin, was es will!”

Es kommt schon mal vor, dass Angaben und Anhänge einer Steuererklärung schlicht übersehen oder nicht berücksichtigt werden – schließlich werden sie am Ende immer noch von Menschen bearbeitet. Wenn du mit deinem Steuerbescheid nicht einverstanden bist, hast du nach Erhalt einen Monat lang Zeit, Einspruch einzulegen. Das kann sich lohnen: Nicht selten ändern die Finanzämter dann den Bescheid zu Gunsten des Steuerzahlers ab.

ein Artikel von
Christoph Masurek
Christoph studiert Politikwissenschaften in Wien und sucht noch immer vergeblich nach der Geschäftsidee, die sein Leben sowohl erleichtert als auch bereichert.