Im neuen Jahr gibt es zahlreiche Änderungen für Verbraucher. Zaster hat die wichtigsten Änderungen, die 2019 in Kraft treten, für dich zusammengestellt.
1. Geringere Krankenkassenbeiträge
Arbeitgeber müssen ab Januar 2019 die Hälfte der Zusatzbeiträge übernehmen, bisher zahlen Arbeitnehmer diesen vollständig selbst. Darüber hinaus senken einige Krankenkassen die Höhe des Zusatzbeitrags. Nicht zuletzt sinkt der Mindestbeitrag für Selbstständige deutlich.
2. Mindestlohn steigt
Direkt zum 1. Januar erhöht sich der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Im nächsten Jahr steigt er dann auf 9,35 Euro. Auch viele branchenspezifische Mindestlöhne steigen 2019, etwa für Pflegekräfte, Gebäudereiniger und Leiharbeiter.
3. Beitrag für Arbeitslosenversicherung sinkt
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Unverändert bleibt die Regelung, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon jeweils die Hälfte zahlen, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt 6.700 Euro Monatseinkommen im Westen beziehungsweise 6.150 Euro im Osten.
4. Hartz IV-Sätze steigen leicht
Die Regelsätze für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe steigen leicht. Dadurch bekommen Alleinstehende ab dem 1. Januar 2019 424 Euro im Monat, das sind immerhin 8 Euro zusätzlich. Paare bekommen dann 382 Euro (plus sieben Euro).
5. Mehr Rente
Ab 1. Juli steigen die Renten im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent. Zudem gelten ab Januar die neuen Regelungen der „Mütterrente II“. Für vor 1992 geborene Kinder bekommen Mütter und Väter, die das Kind überwiegend erzogen haben, dann 2,5 statt bisher 2 Entgeltpunkte.
6. Billiger telefonieren
Voraussichtlich ab 15. Mai 2019 gelten neue Preisobergrenzen für mobile Kommunikation innerhalb der EU: Egal ob Gespräche vom Handy oder Festnetz in einen anderen EU-Staat, eine Gesprächsminute darf maximal 19 Cent und eine SMS höchstens 6 Cent kosten.
7. Steuerfreie Jobtickets
Verbilligte Jobtickets sind ab Januar 2019 ausnahmslos steuerfrei. Das bedeutet, Beschäftigte müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet.
8. Kostenlose Kitas für Geringverdiener
Kitas in Deutschland werden für Geringverdiener kostenlos. Dafür sorgt ab Anfang 2019 das „Gute-Kita-Gesetz“. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen.
9. Mehr Kindergeld
Ab dem 1. Juli 2019 bekommen Eltern mehr Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern somit 204 Euro statt 194 Euro. Für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Unterm Strich also 10 Euro pro Kind mehr. Zudem steigt schon ab Januar der Kinderfreibetrag von 4.788 Euro auf 4.980 Euro pro Kind.
10. Neues Mieterschutzgesetz
Ein neues Gesetz soll die Mieten im Zaum halten. Mieten dürfen nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Durch hohe Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen vertriebene Mieter bekommen zudem Anspruch auf Schadenersatz. Und: Wenn Mieter aufgrund von Pflichtrenovierungen aus der Wohnung gedrängt werden, ist ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällig.
Das wird 2019 teurer
Alles super? Leider nein. Nicht alles wird günstiger.
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt
Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung klettert zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte. Für Kinderlose gilt weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten.
Höhere Strom und Gaspreise
Bei Strom und Gas drohen massive Preisaufschläge. 224 der 710 Grundversorger kündigten eine Anhebung von durchschnittlich 7,7 Prozent an. Und Check24 meldet, dass 265 der 700 Gasversorger eine Preiserhöhung von durchschnittlich 8,5 Prozent planen. Besonders stark steigen demnach die Preise in Schleswig-Holstein (10,1 Prozent) und Rheinland-Pfalz (9,5 Prozent).