Was erlaubt ist - und was nicht

Wohnung selbst renovieren? Das musst du vorher wissen

von Nils Matthiesen

Der Boden könnte schicker sein, das Wohnzimmer ließe sich herrlich teilen und die Elektrik ist von gestern? Mit ein wenig Geschick lässt sich die eigene Mietwohnung selbst aufpimpen. Doch Vorsicht: Mieter genießen bei Modernisierung oder Umbau nicht alle Freiheiten – ein Überblick.

Mietwohnungen entsprechen eher selten hundertprozentig den Vorstellungen der Mieter – Geschmäcker sind einfach zu verschieden. So sind bisweilen etwa die Fliesen im Bad zu spießig, der Boden ungemütlich, das triste Weiß der Wände zu kalt – oder alles zusammen. Warum also nicht in die Hände spucken und das Ganze dem eigenen Geschmack anpassen? Zudem müsste sich der Vermieter doch glücklich schätzen, wenn du ihm die längst überfällige Modernisierung abnimmst und die Wohnung auf Vordermann bringst. Klingt logisch, ist aber heikel. Denn Heimwerkern in Eigenregie ist in vielen Fällen nur mit der Zustimmung des Vermieters erlaubt – in einigen aber auch nicht. ZASTER hat aktuelle Mieturteile gewälzt. Soviel vorab: Als Mieter hast du grundsätzlich das Recht auf individuelle Wohngestaltung.

Das darfst du in deiner Wohnung ändern

Als Faustregel gilt: Als Mieter kannst du in der Wohnung schalten und walten, solange du sämtliche durchgeführten Änderungen problemlos wieder rückgängig machen kannst, dabei keine Schäden verursachst und nicht zu viel Lärm und Dreck produzierst. Folgende Dinge darfst du beispielsweise angehen.

Die besten Tipps für den Wohnungsumbau

  • Das Gespräch mit dem Vermieter suchen: Egal ob du musst oder nicht – die Absprache mit dem Vermieter kann nie schaden. Meist wird er nichts gegen deine Pläne haben. Schon gar nicht, wenn dadurch die Wohnung an Wert gewinnt. Legst du einfach los, kann es passieren, dass du in einen Rechtsstreit gerätst, der nicht nur Nerven, sondern oft auch viel Geld kostet.
  • Schriftlich fixieren: Halte sowohl die Einwilligung als auch weitere Vereinbarungen schriftlich fest, so hast du für den Fall der Fälle etwas in der Hand.
  • Eigene Fähigkeiten richtig einschätzen: Eine fachgerechte Ausführung ist ein absolutes Muss. Wenn etwas schiefgeht musst du für Schäden oder erforderliche Nacharbeiten durch einen Fachmann aufkommen.
  • Rücksicht nehmen: Nimm Rücksicht auf deine Nachbarn. Zwar gibt es zum häuslichen Lärmschutz keine einheitliche Regelung, oft sind aber im Mietvertrag oder in der Hausordnung entsprechende Regelungen zu finden. Gibt’s die nicht, sollten du Ruhezeiten unter der Woche in der Mittagspause zwischen 13 und 15 Uhr respektieren und spätestens ab 22 Uhr die Arbeiten einstellen. Am Samstag darfst du dich bis auf die Mittagspause zwischen 8 und 19 Uhr austoben, Sonn- und Feiertage sind tabu.
    Fazit: Wenn es an die an die Substanz der Wohnung geht, du also bauliche Veränderungen planst, ist das nur mit der Einwilligung des Vermieters erlaubt.
ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.