Versicherungsrisiko: Wer zahlt beim Unfall im Home Office?
Sehr viele Menschen arbeiten derzeit von Zuhause. Doch was ist eigentlich, wenn man sich im Home Office verletzt? Für Arbeitsunfälle im Büro sind die Regeln klar: Stürzt man über das Druckerkabel oder verbrüht sich an der defekten Kaffeemaschine, dann greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.
Anders sieht der Versicherungsschutz im Home Office aus. Hier sind die Regeln deutlich unklarer, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt. Zwei Fälle und Entscheidungen der jeweils zuständigen Sozialgerichte zeigten laut Handelsblatt in der Vergangenheit, dass Arbeitgeber nur dann in der Zahlungspflicht stehen, wenn die Verletzung direkt am heimischen Arbeitsplatz geschieht. Der Weg zur Toilette oder in die Küche ist Angelegenheit des Mitarbeiters – und nicht versichert, solange die Tätigkeit nicht in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitgeber steht.
Das heißt also: Stürzt man in der Küche, weil dort das Telefon steht, auf dem gerade der Chef anruft, so ist man gesetzlich versichert. Macht man sich in einer kurzen Pause einen Tee und verletzt sich dabei, so besteht kein Arbeitsbezug – und man haftet selbst.