Wenn Oma zum Beispiel 1.200 Euro verdient, können die Eltern 800 Euro (zwei Drittel) als Sonderausgaben absetzen. Die Steuerersparnis dürfte dann je nach Einkommen bei 150 und mehr Euro liegen.
Lohnt sich das wirklich?
Ein bisschen Arbeit ist es also schon. Kritisch könnte man einwenden, dass die Eltern dann der Oma ja auch Geld zahlen müssen. Damit würden zwar Steuern gespart, aber die Ausgaben sind größer als die Ersparnis. Das stimmt, aber: Oma kann das verdiente Geld natürlich gleich wieder für ihre Enkel anlegen oder Dir mal etwas Gutes in bar zukommen lassen. Die Familie als Ganzes (inklusive Oma und Opa) hat mehr netto, da ja die Kinderbetreuungskosten absetzbar sind und weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Empfehlenswert ist oft eine Betreuung auf Minijobbasis. Die Eltern führen in diesem Fall pauschal Steuern und Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale ab. Diese Gestaltung hat zwei Vorteile: Die Großeltern sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Zudem müssen die Großeltern den Minijob in ihrer Steuererklärung nicht angeben.
„Das ist für mich doch eine Selbstverständlichkeit...”
Ja, es ist schön, wenn Oma und Opa gerne einfach unentgeltlich Zeit mit ihren Enkeln verbringen. Dann lohnt zumindest die Abrechnung der Fahrtkosten – hierbei den Stundenlohn auf null setzen und die Fahrten mit Datum auf der Rechnung auflisten, die selbstverständlich auch die Eltern schreiben können.
Ansonsten hindert Oma auch niemand daran, es als Anlass zu nehmen, von dem Geld für die ganze Familie die Kohlrouladen zu machen (von Oma schmeckt’s einfach besser).
Mit ein wenig Aufwand wird auch der nächste Steuerbescheid bekömmlich sein.