© Pexels
Let's get fis(i)cal!

Selbstständig? Wir helfen dir durch den Steuer-Dschungel!

von Julia Brinker

Soll- oder Ist-Versteuerung. Einkommens- und Umsatzsteuer. Befreiung, Betriebsausgaben, Finanzamt und Voranmeldung – da kann man sehr leicht den Überblick und gleichermaßen den Mut verlieren, oder? ZASTER hilft!

Selbst und ständig

„Als Selbstständige*r ist man selbst und ständig.“ An dem nervigen Spruch, den jede*r Freelancer*in regelmäßig zu hören bekommt, ist leider eine Menge dran. Mit der Beschäftigung ohne festen Arbeitsvertrag kommen viele Freiheiten, aber auch sehr viele Pflichten. Niemand bezahlt dich, etwa wenn du krank bist oder in den Urlaub fährst. Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung? Liegen zu 100 Prozent in deiner Verantwortung. Einer der größten Pain Points für selbstständig Arbeitende ist aber unangefochten das Thema Steuern.

Du verstehst nur Bahnhof?

Doch alles halb so wild, wenn du einmal verstanden hast, wie der Hase läuft, ist das ganze Steuer-Thema gar nicht mehr so furchteinflößend. ZASTER erklärt dir heute, was du zum Thema Selbstständigkeit und Steuern wissen musst, um durchszusteigen.

Die Basics für eine Selbstständigkeit ohne finanzielle Überraschungen

Das Thema Steuererklärung und Steuern betrifft dich als Selbstständige*r nur, sofern dein Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet. Von der Einkommensteuer befreit ist, wessen jährliches Einkommen unter 8.820 Euro liegt. Von der Umsatzsteuer ist befreit, wessen Einnahmen im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten.

Ist das der Fall, mache direkt zwei Dinge: Lege dir ein Tagesgeld- oder ein kostenloses Konto bei einer Direktbank an und suche dir einen verlässlichen Steuerberater. Ihr werdet ein enges und sehr vertrautes Verhältnis haben, es geht schließlich um dein Geld. Das zweite Konto stellt sicher, dass du deine Steuern im Blick hast und nicht versehentlich ausgibst.

caption goes here
© Kelly Sikkema / Unsplash

Umsatzsteuer aka Mehrwertsteuer

Jede*r Selbstständige ist prinzipiell auch Umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer, wird auf deine Dienstleistung fällig und von dir auf den Nettobetrag deiner Rechnung aufaddiert. Insofern lässt sich die Höhe des Steuerbetrages immer eindeutig identifzieren, da sie in den meisten Fällen bei 19 Prozent liegt. Wenn du etwa eine Dienstleistung über 1.000 Euro in Rechnung stellst, kommt auf diesen Betrag zusätlich die Umsatzsteuer in (in diesem Falle) Höhe von 190 Euro. Schiebe diese 190 Euro direkt auf dein Steuerkonto und tue einfach so, als wäre es nicht dein Geld. Ist es nämlich nicht. Denke am besten gar nicht darüber nach und rühre es nicht an. Denn früher oder später wird das Finanzamt anklopfen und diese 190 haben wollen.

Wie du sicherlich weißt, zahlst aber auch du auf jeden Artikel und jede Dienstleistung in der Regel 19 Prozent Mehrwertsteuer (in einigen Fällen sind es nur 7 Porzent). Die kannst du wiederum vom Finanzamt zurückverlangen. Du hast Büromaterial gekauft? Ein Geschäftsessen bezahlt? Musstest Hemden für einen Business Trip in die Reinigung bringen? Alles aufheben und bei der (zu Beginn) monatlichen Steuererklärung geltend machen. Und immer daran denken: Kleinvieh macht auch Mist!

Fun fact: Der Versuch, Rechnugen einzureichen, ist nicht strafbar oder verwerflich. Also lieber eine Rechnung zuviel beim Steuerberater abgeben, als eine zu wenig. Du bezahlst ihn schließlich dafür, dass er alles ordentlich abwickelt.

Einkommensteuer

Viele Selbstständige vergessen sie sehr gerne: die Einkommensteuer. Die ersten Rechnungen sind bezahlt, die Umsatzsteuer hast du beiseite geschoben, die Party kann losgehen und du kannst dir endlich das lang ersehnte Alpaka für deine Party mieten! Bam! Nein! Der Fiskus ist schließlich nicht so unbeliebt, weil er dich nach Zahlung der Umsatzsteuer in Frieden lassen würde. Nein, die wollen noch mehr vom Kuchen. Denn dein Einkommen ist ebenfalls steuerpflichtig.

Der anfallende Betrag unterliegt hierbei keiner Willkür. Du kannst dein erwartetes Einkommen (vor Steuer, logischerweise) schätzen und die anfallende Steuerlast in einer aktuellen Einkommensteuer-Tabelle nachschauen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du von jeder Rechnung, die dir bezahlt wird, etwa 30 Prozent beiseite legst (vom Nettobetrag, also schon abzüglich der Mehrwertsteuer).

Bei unserem Rechenbeispiel von eben wären das 30 Prozent von 1000 Euro, also 300 Euro. Auch hier gilt: tue so, als wäre dieses Geld gar nicht da. Schieb es auf dein Steuerkonto und denke nicht weiter darüber nach. Auch, wenn die Alpakas noch so flauschig sind. Der Fiskus wird kommen.

Übrigens: Die Einkomensteuer wird vierteljährlich im Voraus abgebucht, was deine Steuerlast am Jahresende mindert. Am Jahresende wird sich dann anhand einer Nachzalung oder Rückzahlung zeigen, wie realistisch deine Berechnungen waren. Arbeitnehmer müssen hier überhaupt nichts machen, da deren Einkommensteuer noch vor Erhalt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt gezahlt wird.

caption goes here
© Pexels

Umsatzsteuervoranmeldung

Während der ersten zwei Jahre nach Existenzgründung muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich eingereicht werden. In der Regel hat man bis zum 10. des Folgemonats Zeit, sprich die Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2019 müsste bis zum 10. Juni 2019 eingereicht werden. Steuerberater können für dich eine Dauerfristverlängerung einreichen, was dir einen Monat mehr Zeit gewährt. Die Umsatzsteuervoranmeldung von Mai 2019 wird dann erst zum 10. Juli 2019 fällig.

In der Ust.-Voranmeldung werden alle geschriebenen Rechnungen (Ausgangsrechnungen) und alle erhaltenen Rechnungen (Eingangsrechnungen) eingereicht und somit monatlich die bereits entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt gemeldet. Gleichzeitig bekommst du aber auch monatlich einen eventuellen Vorsteuerüberschuss erstattet. Das Finanzamt entscheidet über den Abgabezeitraum und unterrichtet dich dann entsprechend.

Übrigens: Zahle deine Umsatzsteuer in Form einer Ist-Versteuerung. Das bedeutet, dass du nur die Umsatzsteuer der Rechnungen abführst, die dir tatsächlich bezahlt wurden, ohne, dass du in Vorleistung gehen muss. Das Gegenteil ist die Soll-Versteuerung, bei der du die Umsatzsteuer aller Rechnungen an das Finanzamt zahlst, auch, wenn du die Beträge noch nicht erhalten hast.

Vorsteuer

Oft musst du für die Erstellung deiner Leistung selbst Mittel, Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Benzin, Materialkosten etc.). Die Umsatzsteuer dieser Beträge kann von dir als Vorsteuer gegenüber der zu zahlenden Umsatzsteuer geltend gemacht und verrechnet werden. Somit kann es sogar mal sein, dass du, anstatt Umsatzsteuer zu zahlen, eine Erstattung erhältst.

Einnahmenüberschussrechnung

Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die jährlich dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Sie muss auf Basis des amtlichen Vordrucks erfolgen (den kann man überall im Netz herunterladen) und dient der Ermittlung deines steuerlichen Gewinns. Auf Deutsch: Es werden die Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüber gestellt.

Warum das alles? Das Finanzamt möchte gerne wissen, ob du mit deinem Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet hast und falls ja, in welcher Höhe. Denn darauf basierend werden alle Vorauszahlungen (Einkommen-, Umsatzsteuer) justiert und angepasst. Sprich: Sie wollen wieder dein Geld. Aber manchmal bekommt man tatsächlich auch eine Erstattung, da man zu viel gezahlt hat.

Die EÜR ist also für alle Seiten eine faire Angelegenheit.

ein Artikel von
Julia Brinker
Julia Brinker studierte in in Bonn und Bochum Germanistik und Romanistik und lebt nun in Berlin das Leben, das sie immer leben wollte. Warum? Weil sie in der Kultur- und Lifestyle-Metropole endlich Geld für all die Dinge ausgeben kann, die ihr am meisten Spaß machen.