Das musst du nach der Hochzeit wissen

Welche Steuerklasse habe ich nach der Heirat?

von Steven Plöger

Personalausweis, Versicherungen, Bankkonto, neue Rechte. Mit einer Hochzeit verändert sich einiges für euch. Auch bei der Steuer. Verheiratete Arbeitnehmer rutschen nämlich automatisch in eine andere Lohnsteuerklasse. Zwar ändert das zunächst nichts an eurem Steueraufkommen. Unterscheidet sich euer Gehalt aber deutlich, solltet ihr über einen Wechsel der Steuerklasse nachdenken. Alles was du dazu wissen musst, zeigt dir ZASTER.

Verheiratete müssen sich nach der Hochzeit Gedanken darüber machen, welche Steuerklasse für sie künftig die richtige ist. Sofern beide Ehepartner arbeiten, werdet ihr nach der Hochzeit automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt. Mit den Tipps in diesem Artikel kannst du dir einen Überblick verschaffen, für welche anderen Steuerklassen ihr euch als Ehepaar entscheiden solltet. Drei Steuerklassen-Kombinationen sind möglich. Beim für euch zuständigen Finanzamt könnt ihr den Wechsel in andere Steuerklassen schriftlich beantragen.

In Deutschland genießen Ehepaare steuerliche Vorteile, die sich auf die Höhe des Familieneinkommens auswirken. Doch welche sind das?

Tipp 1: Steuerklasse 4 für beide Partner

Erst einmal werdet ihr nach eurer Hochzeit automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt. Im „Steuersprech“ ist dann von „gemeinsamer Veranlagung“ die Rede. Wenn ihr in etwa gleich viel verdient, ist dieses Steuermodell für euch sogar die günstigste Veranlagungsform. Ihr zahlt dann beide – wie vor der Hochzeit auch – eure Lohnsteuer in gewohnter Höhe. Zur Berechnung der Steuer werden dann eure beiden Einkommen addiert. Das Finanzamt teilt danach die Summe durch zwei. Eure zu zahlende Einkommenssteuer wird dann von der Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet. Sofern die Differenz eures Gehalts nicht 10 Prozent überschreitet, ist es empfehlenswert, dass ihr beide in Steuerklasse 4 bleibt.

>Steuerklassenrechner und Überblick über alle Steuerklassen

Tipp 2: Steuerklasse 5 und 3 wählen

Arbeitet ihr beide und gibt es dabei einen großen Unterscheid zwischen den Einkommen, könnt ihr euch gegen die Steuerklasse 4 entscheiden. Der Mehrverdiener von euch sollte dann in die für ihn deutlich günstigere Steuerklasse 3 wechseln, der mit dem geringeren Einkommen wählt die Steuerklasse 5. Der Grund dafür ist einleuchtend: Da der Steuersatz in Deutschland mit höherem Einkommen steigt (das nennt sich „Steuerprogression“), lohnt es sich für den Ehegatten mit dem höheren Einkommen, die günstigere Einkommensteuerklasse 3 zu wählen. Die Faustregel für einen Wechsel in Steuerklasse 3 und 5 lautet: Wenn einer von euch 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens und der andere 40 Prozent verdient, sollte ihr in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln.

Tipp 3: Einzel- oder Zusammenveranlagung

Steuerliche Vorteile für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bietet das sogenannte Ehegattensplitting: Wenn ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt, werdet ihr steuerlich wie eine Person behandelt. Das spart nicht nur Aufwand und Zeit sondern meistens auch Steuern.

Selbstverständlich könnt ihr als Ehepaar trotzdem jeder eine eigene Steuererklärung abgeben. Dafür solltet ihr dann beide auf Seite 1 eures Mantelbogen für die Steuererklärung die „Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern“ ankreuzen. Das Finanzamt kann über die Einzelveranlagung dann alle Einnahmen und Ausgaben exakt zuordnen. So kann jeder von euch von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen profitieren, die er auch tatsächlich dafür gezahlt hat. Auf Antrag können Ehepaare ihre Ausgaben auch je zur Hälfte anrechnen lassen.

Tipp 4: Steuerklasse 4 mit Faktor

Verdient ihr nicht gleich viel, aber die Differenz zwischen euren Gehältern ist nicht besonders groß, dann könnt ihr für eure Steuererklärung auch die Steuerklassen-Variante 4 und 4 mit Faktor zu wählen. Dabei zahlt jeder von euch in etwa prozentual nur den Teil der Steuern, den er zum gemeinsamen Einkommen auch beisteuert.

Die Grundlage für die Faktor-Besteuerung sind eure voraussichtlichen Arbeitslöhne für das laufende Jahr. Hierbei werden eure persönlichen Steuerfreibeträge sofort abgezogen, der Splittingvorteil wirkt sich also direkt positiv aus. Ein weiterer Vorteil durch die Steuerklassen-Variante 4 und 4 mit Faktor ist es, dass ihr große Nachzahlungen zum Jahresende vermeiden könnt. Das gilt natürlich auch für Rückzahlungen. Wenn ihr die Faktor-Variante wählt, solltet ihr bedenken, dass ihr dann monatlich eventuell einige Euro weniger netto von euren Bruttogehältern erhalten werdet

Tipp 5: Steuerklassenwechsel

Als Ehepaar könnt ihr eure Steuerklasse einmal jährlich frei wählen, etwa wenn einer von euch eine Gehaltserhöhung erhält und sich dadurch euer Einkommensverhältnis signifikant ändert. Für einen Steuerklassenwechsel müsst ihr bis zum 30. November eines Jahres einen schriftlichen Antrag bei dem für euch zuständigen Finanzamt einreichen.

PDF-Download: Formular Steuerklassenwechsel

ein Artikel von
Steven Plöger