Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
Am vergangenen Dienstag (19.01.2021) hat die Ministerpräsidentenkonferenz bei ihrem Treffen nicht nur Verschärfungen der Corona-Maßnahmen verabredet, sondern auch eine Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software. Bisher mussten Computer über drei Jahre abgeschrieben werden, wenn sie bestimmte Wertgrenzen überschritten. Die Regelung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Neben Selbstständigen profitieren Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten und sich dafür Hardware gekauft haben. (golem.de)