Was geht, was nicht?

Das sind deine Rechte als (Ver)Käufer bei ebay

von Helene Rose

Du willst bei ebay etwas verkaufen oder ersteigern? Eine Auktion zu erstellen oder das Mitbieten an sich sind ja nicht schwer. Damit du dabei auch noch auf der sicheren Seite bist, hat ZASTER die wichtigsten Rechte für ebay-(Ver)Käufer zusammengefasst.

Schon mal deine Rechte gecheckt?

Na, hast du bei deiner ebay-Registrierung auch brav die AGBs und die Datenschutzbestimmungen gelesen? Das wäre schon mal ein Anfang. Aber was ist mit dem Rechtsportal? Nicht? Damit du dich da nicht noch selber durchwühlen musst, haben wir hier für dich die wichtigsten Rechte für alle Hobby-Auktionäre und Shopaholics zusammengestellt.

Deine Rechte als Verkäufer

1
Vertipper

Du hast dich vertippt, als du den Sofort-Kaufen-Preis eingegeben hast? Laut ebay-Regeln darfst du dann die Auktion vorzeitig beenden. Gleiches gilt auch, wenn du zum Beispiel aus Versehen iPhone 6 statt iPhone 8 geschrieben hast.

2
Käufer zahlt nicht

Wenn du den Käufer mehrmals zur Zahlung aufgefordert und ihm dafür auch eine gewisse Zeitspanne eingeräumt hast, darfst du vom Vertrag zurücktreten und hast möglicherweise sogar Anspruch auf Schadenersatz, etwa wenn du den Artikel dann für einen geringeren Preis verkaufen musstest.

3
Diebstahl

Dir wurde die Uhr, die du gerade bei ebay reingestellt hattest, gestohlen? Auch in diesem Fall darfst du die Auktion früher beenden.

4
Verlust der Ware

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko, dass die Ware auf dem Transportweg kaputt oder verloren geht. Sobald du den Artikel ordnungsgemäß verpackt und der Post übergeben hast, bist du raus aus der Nummer.

5
Widerrufsrecht

Als privater Verkäufer musst du dem Käufer kein Widerrufsrecht einräumen. Wenn du willst, kannst du das freiwillig machen und dabei die Bedingungen selbst festlegen.

Deine Rechte als Käufer

1
Auktionsende

Die Auktion wurde unberechtigterweise vom Verkäufer zeitiger beendet und du warst gerade der Höchstbietende? Dann hast du möglicherweise einen Schadensersatzanspruch. Der Verkäufer darf nicht einfach eine Auktion beenden, nur weil er unzufrieden mit dem Höchstgebot war.

2
Zustand der Ware

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dir deine Ware in dem vereinbarten Zustand, also meistens mängelfrei, zu übergeben. Sollte etwas nicht passen, hast du Gewährleistungsansprüche. Du darfst zum Beispiel verlangen, dass der Gegenstand repariert wird.

3
Gebot zurückziehen

An sich ist erstmal jedes abgegebene Gebot verbindlich und du kannst es nicht zurücknehmen, nur, weil du zum Beispiel das Gemälde doch nicht mehr so hübsch findest. Allerdings darfst du dein Gebot zurückziehen, wenn du dich bei der Eingabe vertippt hast oder wenn der Verkäufer dir etwas verschwiegen hat.

4
Ware wird nicht geliefert

Nachdem du den Verkäufer mehrmals zum Versand aufgefordert und ihm dafür auch eine gewisse Zeit eingeräumt hast und er immer noch nicht liefert, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und eventuell sogar Schadenersatzansprüche geltend machen, zum Beispiel wenn du gezwungen warst, ersatzweise einen teureren Artikel zu kaufen.

ein Artikel von
Helene Rose
Helene studiert Linguistik in Potsdam. Als Werkstudentin bei ZASTER schreibt sie über das bei Studierenden oft knappe, aber heiß ersehnte Geld.