Nicht immer. Solltest du dich entscheiden, die Fahrt trotz Verspätung oder drohender Ausfälle anzutreten, hängt die Höhe des zurückerstatteten Fahrpreises von der Länge der Verspätung ab. Hier gilt: Ab 60 Minuten Verspätung stehen dir 25 Prozent des Fahrpreises zu. Ab 120 Minuten kannst du die Hälfte des Preises zurück verlangen. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters zahlt die Bahn ab 30 Minuten den Sprinter-Aufpreis zurück.
Auf höhere Gewalt – etwa Streiks oder Schäden wegen eines Sturms – kann sich die Bahn im Gegensatz zu Fluggesellschaften übrigens nicht berufen. Eine Entschädigung steht Kunden unabhängig von dem Grund der Verspätung zu.