Neues Gesetz entlastet Immobilienkäufer
Künftig werden die Maklerkosten beim Immobilienkauf geteilt. Demnach muss der Käufer ab diesem Mittwoch an maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen. Das Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat schon zugestimmt haben, tritt am 23. Dezember in Kraft. Geteilte Maklerkosten entlasten Immobilienkäufer vor allem in Städten, wo Häuser und Wohnungen sehr teuer sind. Damit das Gesetz nicht umgangen wird, sind darin genaue Regeln vorgeschrieben. So muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. (Frankfurter Allgemeine Zeitung)