NEUE REGELN

Neue Gesetze: Das ändert sich im November

von Philipp Grabowski

Der November kommt und mit ihm stehen wieder einige neue Gesetze und Regelungen vor der Haustür. ZASTER verrät Dir, was sich in diesem Monat ändert und was Du sonst noch beachten musst.

1
Kürzere Quarantäne-Zeit nach Urlaub im Risikogebiet

Wer nach dem Urlaub in einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland reist, musste sich bisher eine zweiwöchigen Quarantäne unterziehen. Das Bundeskabinett beschloss in einer Muster-Verordnung, dass diese Regelung auf zehn Tage herabgesetzt wird.

Dafür besteht weiterhin die Vorgabe, sich unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu melden und auf die Quarantäne-Pflicht hinzuweisen.

2
Längere Quarantäne-Zeit nach negativem Corona-Test

Wer nach dem Urlaub einen negativen Corona-Test vorweisen konnte, der konnte den Quarantäne-Zeitraum nach bereits drei Tagen beenden.

Ab dem 8. November steigt die Mindestzeit in Quarantäne jedoch an. So sind ab diesem Zeitpunkt bei negativen Corona-Test mindestens fünf Tage Quarantäne erforderlich.

3
Steuerklassenwechsel

Ehepaare oder eingetragenen Lebenspartner können bis spätestens 30. November 2020 einen Steuerklassenwechsel für das Kalenderjahr 2020 beantragen. Dieser Wechsel ist nur einmal im Jahr möglich und muss in Papierform beim Finanzamt oder auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums eingereicht werden.

4
Kfz-Versicherungswechsel

Der 30. November ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Die meisten Verträge haben eine Laufzeit bis Ende Dezember.

Die Kündigung muss einen Monat davor bei der Versicherung eingegangen sein, um den Anbieterwechsel zum 1. Januar zu ermöglichen. Ansonsten verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

5
eID-Karte für ausländische EU-Bürger

Ausländische EU-Bürger können ab 1. November eine eID-Karte beantragen, um damit Online-Dienstleistungen der deutschen Behörden zu nutzen. Die Chipkarte dient als elektronischer Identitätsnachweis. Diesen gab es bisher nur in Kombination mit dem Personalausweis gab.

Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft waren somit von sogenannten E-Government-Dienstleistungen ausgeschlossen. Dies ändert sich nun durch die eID-Karte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten gespeichert sind.

6
Neues Gebäudeenergiegesetz

Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetzt.

Bei einer Haussanierung waren bisher nur die Vermieter*innen und Verkäufer*innen dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Nun müssen auch Makler*innen den Energieausweis aushändigen.

Das bedeutet: In einer Immobilienanzeige müssen alle Energie-Informationen genannt sein.

7
Chemie-Grenzwerte in Textilien

Der Einsatz von Chemikalien bei der Textilproduktion wird eingeschränkt und teilweise sogar verboten.

Insgesamt 33 Substanzen, die nachweislich oder mutmaßlich krebserregend sind – darunter etwa Arsen, Blei, Benzol, Cadmium oder Chrom – unterliegen ab 1. November strengeren Grenzwerten für den Einsatz in Textilien.

8
Die Dosierung von Arzneimitteln muss auf das Rezept

Ab dem 01. November gibt es Änderungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). So ist es für Ärzte künftig verpflichtend, auf jedem Rezept die Dosierung des verordneten Arzneimittels zu vermerken. Durch diese Gesetzesänderung sollen Fehldosierungen vermieden, wodurch durch die Arzneimittelsicherheit steigen soll.

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Philipp Grabowski